Bayern

Künstliche Intelligenz unterstützt Initiative gegen Hass im Netz

Seit drei Jahren können in Bayern volksverhetzende Kommentare oder Bedrohungen direkt an die Justiz gemeldet werden. Nun soll ein Tool bei der Suche helfen.

30
07
2022
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Justiz und Medien – konsequent gegen Hass © Stefan Heigl/BLM
Justiz und Medien – konsequent gegen Hass © Stefan Heigl/BLM

Eine bayernweite Initiative zur Bekämpfung hasserfüllter Beiträge etwa in den Kommentarspalten von Online-Medien ist nach Ansicht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sehr erfolgreich. 538 Prüfbitten hätten Medienschaffende bis Mitte Juli eingereicht, zudem gingen 93 Anklagen und Strafbefehlsanträge sowie 84 Verurteilungen mit Geld- oder Bewährungsstrafen auf die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ zurück. Damit es künftig noch mehr werden, wird auch der Einsatz künstlicher Intelligenz erprobt, wie die Verantwortlichen am Freitag in München mitteilten.

Die Idee hinter der Initiative: Wenn Täter außer der Löschung ihrer hasserfüllten, beleidigenden oder volksverhetzenden Kommentare nichts befürchten müssten, werde Hate Speech nicht einzudämmen sein. Journalisten und andere Medienschaffende können Hasspostings deshalb nach dem Motto „erst melden, dann löschen“ über ein einfaches Online-Formular direkt an die bayerische Justiz weiterleiten. „Bei etwa 90 Prozent der gemeldeten Hass-Posts konnten wir die Urheber ermittel“», erläuterte Eisenreich. „Wer strafbare Inhalte im Netz absetzt, wird in Bayern konsequent verfolgt.“

Die Initiative des bayrischen Justizministeriums und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gibt es seit rund drei Jahren. „Weder die Berichterstattung noch die freie Meinungsbildung dürfen durch Hass und Hetze eingeschränkt sein“, sagte BLM-Präsident Thorsten Schmiege.

Deshalb wird seit Anfang des Jahres auch der Einsatz künstlicher Intelligenz erprobt: Dabei durchsucht ein Softwareprogramm, ein sogenannter Crawler, automatisch das Netz und analysiert Inhalte. Identifiziert es Hate-Speech-Fälle, werden diese als Prüfbitten an die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München übermittelt. (dpa, iQ)