Nordrhein-Westfalen

Nach Mordaufruf an Muslime: 15-Jähriger vor Gericht

Ein Jugendlicher soll einen Bekannten zum Mord an Juden oder Muslimen aufgefordert haben. Der Prozess vor dem Dortmunder Landgericht beginnt Ende April.

01
04
2021
Symbolbild Gerichtsverfahren
Symbolbild: Gerichtsverfahren, © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Ein 15-jähriger Jugendlicher aus Nordrhein-Westfalen muss sich ab dem 29. April unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Mord an Muslime und Juden vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Das sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.

Dem Schüler wird vorgeworfen, einen Bekannten in einer WhatsApp-Kurznachricht dazu aufgefordert zu haben, entweder Juden in einer Synagoge oder Muslime in einer Moschee zu ermorden. Konkrete Anschlagspläne soll es nicht gegeben haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im November 2020 Anklage erhoben. Diese wurde vom Landgericht Dortmund inzwischen zugelassen, wie der Gerichtssprecher erklärte. Die Verhandlung vor der Jugendstrafkammer wird wegen des Alters des Angeklagten komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der 15-Jährige ist aktuell nicht in Untersuchungshaft, sondern lebt in einer geschlossenen betreuten Jugendwohngruppe.

Nach Anschlagsplänen auf Muslime: Gericht spricht 22-Jährigen frei

Mitte Januar dieses Jahres stand ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Hildesheim im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat. Er soll in einem Internet-Chat einen Anschlag auf Muslimen  angekündigt haben und huldigte dabei den rechtsextremistischen Attentäter von Christchurch in Neuseeland Bezug genommen. 

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Zwangs- und Angststörungen. „Es ist nicht alles strafbar, was unschön und unsäglich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner am Donnerstag. Das Landgericht Hildesheim sprach ihn im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat frei. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Zwölf Staatsanwälte einer zentralen Anti-Terror-Einheit in NRW bekämpfen Terror von rechts, links oder aus dem islamistischen Spektrum. Der genannte Fall landete 2020 auf ihrem Tisch. Ein 14-jähriger rechtsextremer Schüler aus NRW beschäftigt seitdem die Zentralstelle Terrorismusverfolgung (ZenTer NRW). Seit ihrem Start im März 2018 hat diese Zentralstelle etwa 500 Terrorverfahren geführt. Der größte Teil richtete sich jedoch gegen Anhänger dschihadistischer Organisationen im In- und Ausland. Vor allem gegen Mitglieder und Helfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). 200 Gefährder ordnen die Sicherheitsbehörden in NRW dem radikal-islamischen Spektrum zu. Diese Personen gelten als potenzielle Attentäter. Anschlagsplaner und deren Sympathisanten oder Unterstützer werden immer jünger. Da darf niemand mehr einfach seinen Mund halten, weil das manche 'fromme' Muslime befremden oder stören könnte. So wurde auch z.B. ein jugendlicher Syrer aus Leverkusen überführt, der schon als 16-jähriger Gewaltvideos verbreitete, im Netz für den IS agitierte und als Vertrauensbeweis in Syrien einen Abtrünnigen töten wollte, der sich vom Islam abgewandt hatte. Die Tat konnte in letzter Minute vereitelt werden. 2019 wurde der jugendliche Fanatiker, der einen Treueeid auf Abu Bakr al Bagdadi geleistet hatte, zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Kampf gegen Terrorgruppen oder Einzeltäter jeglicher Couleur zeigt, dass besonders oft auch islamische Ideologie-Varianten die Grundlage bilden. Und das muß klar und deutlich kommuniziert werden. Das darf nicht mit einer religiös verbrämten Schönfärbe-Brille ständig oder gerne übersehen werden, während man sich in ein muslimisches, realitätsfernes Gedankenparadies hineinfantasiert bzw. hierzu - autoritär oder nicht - angeleitet wird.
01.04.21
20:15