Hildesheim

Nach Anschlagsplänen auf Muslime: Gericht spricht 22-Jährigen frei

Drei Jahre Gefängnis forderte die Staatsanwältin, am Ende wird der junge Mann freigesprochen. Er hatte Anschläge auf Muslime angekündigt – die Frage war, ob er ihn auch tatsächlich durchführen wollte.

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01
2021
Revision nach Terror-Freispruch von Hildesheim © Facebook, bearbeitet by iQ
Revision nach Terror-Freispruch von Hildesheim © Facebook, bearbeitet by iQ

Umgeben von Waffen, vereinsamt, spielt er nächtelang Online-Spiele, Ängste plagen ihn, er befürchtet, vergiftet zu werden. Gleichzeitig aber stößt der 22 Jahre alte Angeklagte, der in einem Internet-Chat im Mai 2020 einen Anschlag angekündigt hatte, Drohungen aus, die vor „Menschenverachtung triefen“, wie die Staatsanwältin sagte, er schmiedet Anschlagspläne, will Menschen töten.

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Zwangs- und Angststörungen. „Es ist nicht alles strafbar, was unschön und unsäglich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner am Donnerstag. Das Landgericht Hildesheim sprach ihn im Prozess wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat frei. 

Aber es gibt Auflagen: Der junge Mann soll seine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen und danach in betreutes Wohnen ziehen. Auch sei er der Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig, sagte Heidner. Das Jugendstrafrecht wurde herangezogen – der Gutachter sprach von Reifeverzögerungen, der Mann sehe sich noch als Jugendlicher. Nach Überzeugung des Gerichts schottete er sich immer mehr ab, verwahrloste, beschäftigte sich mit Online-Spielen und Chats. „Man kann schon von Internet-Sucht sprechen“, sagte Heidner.

Staatsanwältin forderte drei Jahre Haft

Die Diskrepanz zwischen dem Urteil und den Forderungen der Anklagebehörde war groß: Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis gefordert – der junge Mann könne nicht ernsthaft glauben, dass ihm sein angeblich neutrales Interesse am Rechtsextremismus abgenommen werden könne. Er sei mitnichten ein Beobachter, sondern tief verwoben in die rechtsextreme Szene – er habe schockieren sowie Angst und Schrecken verbreiten wollen. Gleichzeitig versuche er die Tat als Streich kleinzureden.

Sein Verteidiger betonte dagegen, sein Mandant sei getrieben von Ängsten, nehme Drogen und trinke Alkohol, habe provozieren wollen – und sei nicht rechtsradikal. Doch rechtsradikale Tendenzen seien zu erkennen, sagte Heidner. Der 22-Jährige habe sich mit rechtsradikalen Ideologien befasst. Es sei aber nicht nachzuweisen gewesen, dass er sich Armbrüste und Messer für einen Amoklauf beschafft habe – in seinen Ängsten habe er sich womöglich verteidigen wollen. Auch habe sich nicht belegen lassen, dass er überhaupt einen Anschlag vorhatte.

Der Hintergrund

Der 22-Jährige hatte in einem Internet-Chat im Mai 2020 einen Anschlag angekündigt, vor Gericht betonte er dann, er habe nie einen echten Anschlag geplant: „Ich hatte nie den Plan, jemanden zu töten. Ich bin nicht böse.“ Mit der Anschlagsdrohung habe er seinen Chatpartner „verarschen“ wollen.

Beeinflusst war er von den Anschlägen auf zwei Moscheen mit 51 Toten und 50 Verletzten in Christchurch in Neuseeland. Seitdem befasste er sich mit rechtsradikalem Gedankengut. Warum? „Um es zu verstehen“, sagte er selbst in seinem Schlusswort vor Gericht. Das sei alles. Die Staatsanwältin meldete deutliche Zweifel an. Schließlich kündigte er in einem anonymen Chat an, er befinde sich mit Waffen vor einer Moschee und wolle Muslime töten. Der Chatpartner alarmierte allerdings die Polizei.

Das Urteil nahm der blasse und oft teilnahmslos wirkende 22-Jährige nach außen hin gelassen auf. Auf die Frage, ob er alles verstanden habe, sagte er nur knapp: «Ja.»

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Anschlagspläne, die gar keine waren. In diesem Fall hat das Gericht wohl weitgehend richtig geurteilt. In Chaträumen wird auch viel fantasievolles gelabert, was nicht immer mit der Realität korreliert. Das Internet birgt auch große Gefahren; Wachsamkeit ist daher immer angesagt. Ein verwahrloster, einsamer Internet-Player, der wirklich Hilfe braucht und keine drastische Zuchthaus-Zucht, die ihn erst richtig zerstört. Justiz kann auch manchmal gnädig sein.
15.01.21
15:22
Ethiker sagt:
Das weiß ein jeder Mensch mit Migrationshintergrund, dass die Jusitz aus gleich mehreren Gründen auf dem rechte Auge blind ist. Wo kommen wir dahin, wenn Täter konsequent nach dem Strafgesetzbuch verurteilt werden, es darf ja wohl noch Spielraum für Entscheidungen geben? Das Recht basiert auf Gesellschaft und da die Gesellschaft rassistisch ist, wundern einen die Zahlen von Kriminalitätsstatistiken nicht. Das Motto für vulnerable Gruppen muss heißen, sich zu organisieren zu informieren und zu schützen.
19.01.21
18:05