Halle-Attentat

Attentäter von Halle hielt Opfer für Muslim

Bei der Verhandlung zum Prozess von Halle bedauert der Attentäter sein Opfer getötet zu haben, den er irrtümlich für einen Muslim hielt.

22
07
2020
Prozess Halle-Attentäter
Landgericht Magdeburg © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Attentäter im Prozess zum terroristischen Anschlag von Halle hat bedauert, eine Passantin erschossen zu haben. Bei der Verhandlung des Naumburger Oberlandesgerichts am Dienstag in Magdeburg sagte der 28-Jährige, dass er sein zweites Opfer irrtümlich für einen Muslim gehalten hätte.

Am 9. Oktober 2019 hatte der Attentäter schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, als darin Gläubige den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Ein Massaker hatte der Angeklagte anrichten wollen. Doch der Versuch scheiterte.

Um wenigstens überhaupt noch etwas „zu erreichen“, sei er einfach die Straße herunter gefahren und bei der ersten Gelegenheit, einem Dönerimbiss, ausgestiegen. Dort erschoss er dann den 20-Jährigen. Schlussendlich tötete er keine Juden und keine Muslime, das sei überhaupt nicht der Plan gewesen.

Attentäter von Christchurch als Vorbild

Am Dienstag begann der Prozess in dem Fall. Minutenlang lässt sich der Angeklagte bei jeder Gelegenheit über Muslime und Schwarze aus. Sein Video sollte eigentlich Menschen zeigen, dass sie eben nicht allein sind und sie zum Nachahmen animieren.

So sei das auch in seinem Fall gewesen mit dem Attentäter, der in Neuseeland zwei Moscheen angriff und dabei 51 Menschen tötete. „Es wehrt sich ein weißer Mann, obwohl er weiß, dass er nicht gewinnen kann“, beschreibt Stephan Balliet seinen Eindruck vom Video des Mannes, den er als sein Vorbild nennt.

Auch Stephan B. wollte ursprünglich Moscheen angreifen. Erst später habe er seine Pläne geändert und die Synagoge als Ziel gewählt, berichtete zuvor „Der Spiegel“. Die Informationen wurden der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe aus Sicherheitskreisen bestätigt. Dass Stephan B. sich den Attentäter im neuseeländischen Christchurch zum Vorbild genommen hatte, war schon länger bekannt.

Forderung: Lebenslange Haft

Der Generalbundesanwalt erhebt den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes in 68 Fällen sowie der Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung. Dem angeklagten 28-Jährigen droht lebenslange Haft. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg hat 40 Nebenkläger zugelassen und 18 Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht hält ihn für voll schuldfähig. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Es lässt mir das Blut in den Adern gefrieren. Menschenverachtender geht es wohl kaum. Der kann "froh" sein, dass er nicht auf dem elektrischen Stuhl landen kann. Inschaallah kriegt er lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung. So einer darf nie wieder in Freiheit kommen. Wer ein Terrorist ist oder mit Terrorismus sympathisiert, der gehört hinter Gittern. Punkt.
22.07.20
13:52
Ethiker sagt:
Man kann diesen jungen Mann auch als Bauernopfer bezeichnen. Die Vorreiter des Rassimus sind sich ihrer schuld meist nicht bewusst. Diese Verharmlosung von Rassismus bringt Menschen dazu solcheTaten zu vollbringen. Wo ist jetzt die oft so bejubelte Aufklaerung ? Ach ja ich verstehe, falsches Thema. Es gibts ja nur vereinzelt Rassismus.
23.07.20
1:17