Corona-Virus

Corona-Maßnahmen: Moscheen bleiben weiterhin geschlossen

Das Versammlungsverbot in Moscheen und anderen Gotteshäusern bleibt vorerst bestehen. Am Freitag will sich das Innenministerium mit den Religionsgemeinschaften über mögliche Lockerungen austauschen.

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04
2020
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Hygiene-Konzept für Moscheen
Şehitlik Moschee in Berlin © Facebook/dipo pixx, bearbeitet by iQ.

Das wegen des Corona-Virus verhängte Versammlungsverbot in Moscheen und anderen Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, wie aus dem am Mittwoch zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten vereinbarten Papier hervorgeht. Auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.

Es gibt aber offenbar noch Diskussionsbedarf. Merkel kündigte noch für diese Woche ein Gespräch der Ministerpräsidenten mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) an, um Einvernehmen herzustellen.

Zusammenkünfte in Moscheen weiterhin verboten

„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet“, heißt es in der Vereinbarung. Es sei nach dem, was man über das Virus wisse, aber „dringend geboten“, sich auf die Vermittlung religiöser Inhalte „auf medialem Weg“ zu beschränken. „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.“

Am kommenden Freitag will Innen-Staatssekretär Markus Kerber mit den Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften ein Gespräch führen, hatte ein Sprecher des Innenministeriums zuvor angekündigt. Dabei werde es auch um Voraussetzungen für mögliche Lockerungen der Gotteshäuser betreffenden Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung gehen. Zur Teilnahme an dem Gespräch seien Vertreter der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche, der Orthodoxen Bischofskonferenz, des Zentralrats der Juden sowie des Koordinierungsrats der Muslime (KRM) eingeladen. 

IGMG: Festhalten an Gottensdienst-Verboten nicht nachvollziehbar

„Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Moscheen, Kirchen oder Synagogen geschlossen bleiben müssen, das Shoppen in der Stadt aber erlaubt sein soll. Es entsteht der Eindruck, als stünden derzeit ökonomische Überlegungen über garantierten Grundrechten“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). „Der Schutz des Lebens und der Gesundheit gehen selbstverständlich vor.“ Deshalb haben muslimische Vertreter bereits vor den offiziellen Gottesdienst-Verboten bundesweit in ihren Moscheen die Gemeinschaftsgebete ausgesetzt und Musliminnen und Muslime dazu aufgerufen, ihre Gebete zu Hause zu verrichten. Diese Maßnahmen haben deutlich gemacht,  wie ernst die Gefahr genommen und wie verantwortungsbewusst damit umgegangen werde.

Altaş sei zuversichtlich, dass man eine gemeinsame und verantwortungsbewusste Lösung finden werde, die sowohl dem Ernst der Lage als auch der verfassungsrechtlich gewährten Religionsfreiheit gerecht werde. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, als dass aktuell der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit weniger Wert beigemessen wird als ökonomischen Überlegungen“, so Altaş abschließend. (dpa, iQ)