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Berlin

Polizei wird besser gegen Rechtsterrorismus aufgestellt

Die Berliner Kriminalpolizei soll sich künftig noch stärker um die Gefahr durch Rechtsterrorismus kümmern können. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ein Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung angemahnt.

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2020
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Rassistische Chats? Smartphones von Polizisten beschlagnahmt, NRW © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Rassistische Chats? Smartphones von Polizisten beschlagnahmt, NRW © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Berliner Kriminalpolizei soll sich künftig noch stärker um die Gefahr durch Rechtsterrorismus kümmern können. „Dort werden wir uns stärker aufstellen müssen als das bisher der Fall war“, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Dazu werde man sich die Organisation im Landeskriminalamt (LKA) bei der Abteilung 5 für den Staatsschutz noch mal anschauen und „speziell überlegen, was wir tun können bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten in der Stadt.“ Die Abteilung 5 im LKA ist zuständig für politisch motivierte Kriminalität: Rechtsextremismus und Linksextremismus.

Rassistische Diskriminierung und Rechtsterrorismus

Unmittelbar vor dem Integrationsgipfel an diesem Montag im Kanzleramt hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein entschiedeneres Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung angemahnt. Der Schutz davor müsse „klar und deutlich als Kernaufgabe im Kampf gegen Rassismus und für Integration verstanden werden – auch von der Bundesregierung“, sagte der kommissarische Leiter Bernhard Franke in Berlin. Deshalb sei eine Reform des 14 Jahre alten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) überfällig. „Wie zahlreiche Studien belegen, sind Betroffene in vielen Bereichen nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt und können sich oft nicht effektiv gegen Benachteiligung wehren“, erklärte Franke.

„Wir erleben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg rassistisch motivierter Diskriminierungen im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften“, führte er aus. „Viel zu oft werden beispielsweise Menschen wegen ihres Namens, ihres „nicht-deutschen“ Aussehens oder ihrer Religion bei Bewerbungen übergangen, bekommen keine Wohnung oder werden pauschal von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt.“ (dpa/iQ)