In einer Badeanstalt in Balsthal kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen der Bademeisterin und einer Schwimmerin, weil letztere einen Burkini trug. Dies sei laut Badeordnung nicht gestattet.
Im schweizerischen Balsthal kam es am Donnerstag in einer öffentlichen Badeanstalt zu einem Polizeieinsatz in Folge eines Konflikts mit einer Schwimmerin, die den Badeort im Burkini betrat. Die Bademeisterin wies die Schwimmerin an, den Badeort zu verlassen, denn laut Reglement des Badeortes sei nur das Tragen „europäischer Badekleider“ erlaubt, wie „20 Minuten“ berichtete.
„Das Tragen über die Knie ragender Badekleidung ist untersagt“, heißt es in der Hausordnung der Badeanstalt.
Die Schwimmerin weigerte sich dem Verbot Folge zu leisten und bestand darauf im Burkini zu schwimmen. Die Auseinandersetzung zwischen den Beiden wurde von anderen Anwesenden gefilmt. In Folge dessen rief die Bademeisterin die Polizei, die in diesem Konflikt schlichtend agierte.
Ob dieser Vorfall rechtliche Konsequenzen für die Schwimmerin nach sich zieht, sei noch klar. Eine Badeordnung könne nach Angaben der Polizei nicht rechtlich durchgesetzt werden.