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Basel

Klage gegen Verbot religiöser Symbole an Gerichten

Ein Schweizer Anwalt klagt gegen das Verbot religiöser Symbole an Baseler Gerichten. Anlass für das Verbot war die Bewerbung einer Muslimin mit Kopftuch.

02
07
2018
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Ein Schweizer Anwalt will vor dem Bundesgericht einen Beschluss anfechten, wonach Justizpersonen in den Gerichten Basels künftig keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ am Wochenende berichtete, fordert der Basler Anwalt Stefan Suter darüber einen Parlamentsentscheid.

Die Gerichte in Basel hatten vor rund einem Monat beschlossen, dass Justizpersonen künftig im Gerichtssaal keine religiösen Symbole mehr tragen dürfen. Gerichte seien zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet, hieß es zur Begründung des Verbots, das ins Personalreglement aufgenommen wurde. Auslöser des Beschlusses war die Stellenbewerbung einer Muslimin, die auf dem Foto in den Bewerbungsunterlagen ein Kopftuch trug.

Anwalt Suter habe dagegen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, so die Zeitung. Suter sagte dem Blatt, er handle dabei in eigenem Namen und vertrete keinen Mandanten. Auch sei er keineswegs dafür, dass Richterinnen im Gerichtssaal verschleiert aufträten. Störend sei aber, dass ein Gericht einen derart weitgehenden Grundrechtseingriff selber verfüge. Dies könne nur vom Kantonsparlament beschlossen werden. Ein Personalreglement sei als gesetzliche Grundlage ungenügend.

Suter bestreitet zudem die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte: Selbst kleinste religiöse Symbole wie ein Kreuz an einem Goldkettchen müssten untersagt werden.

Das Bundesgericht in Lausanne habe bereits einen ersten Zwischenentscheid gefällt, der zu Ungunsten des Anwalts ausgefallen ist, schreibt die „Neue Zürcher Zeitung“. So habe es der Beschwerde von Suter die aufschiebende Wirkung versagt. Damit könnten die Basler Gerichte das Verbot schon in Kraft setzen, bevor es von Lausanne inhaltlich überprüft wird. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Kopftücher werben für eine Staatsform in der ein Gott der Chef ist. Dieser Chef kann angeblich alles. Nur reden, um seinen Willen Kund zu tun, das kann der allmächtige Gott leider nicht. Daher müssen seine Priester dem Volk erklären, was sich der Gott so wünscht. Ob dabei des Gottes- oder der Priester Wünsche gelegentlich verwechselt werden könnten? Ein Schalk der Böses dabei denkt. Deshalb sollten wir weder des Gottes noch der Priester Willen ernst nehmen und unser gottloses Leben geniessen. Kritika wünscht den Schweizern Vertreibern von göttlicher Propaganda, dass die Gerichte den Spuk bald beënden. Und ausserdem ist Kritika der Meinung, dass die Welt ohne Islam bedeutend friedlicher wäre. Gruss, Kritika
04.07.18
0:35
Ute Fabel sagt:
"Auslöser des Beschlusses war die Stellenbewerbung einer Muslimin, die auf dem Foto in den Bewerbungsunterlagen ein Kopftuch trug": Es ist völlig unprofessionell, sich auf Bewerbungsunterlagen in einer aufdringlichen Religionsuniform zu zeigen. Die Bewerberin hat damit mangelnden Respekt vor einem zentralen Grundpfeiler staatlichen Justiz zum Ausdruck gebracht, die strikt religions- und weltanschauungsunabhängig zu sein hat. Bewirbst sich ein Kommunist bei der Justiz mit einem Bewerbungsfoto, auf dem er in rotem T-Shirt mit Hammer-Und-Sichel-Emblem zu sehen ist, muss er es sich auch selbst zuschreiben, wenn er nicht eingestellt wird.
05.07.18
13:12
Manuel sagt:
Geht es schon wieder los, wann kapieren die Moslems endlich hier einmal, dass wir nicht in einem islamischen Land leben!
15.07.18
17:04