Hamburg

Schura übt scharfe Kritik an Kopftuchverbotsdebatte

Die Schura Hamburg kritisiert das Vorhaben der NRW-Landesregierung ein Kopftuchverbot für junge Mädchen zu erlassen und bezeichnet es als verfassungswidrig. Dies sei lediglich eine Phantomdebatte.

02
05
2018
SCHURA Hamburg, Muslimfeindlichkeit © Facebook, bearbeitet by iQ
SCHURA Hamburg, Muslimfeindlichkeit © Facebook, bearbeitet by iQ

In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert die Schura Hamburg die in NRW geführte Debatte über ein Kopftuchverbot für junge Mädchen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe sich bereits mit der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen Verbotes befasst und sei zu dem Schluss gekommen, „dass das Tragen einer islamischen Kopfbedeckung in die Schutzbereiche der Religionsfreiheit und des religiösen Erziehungsrechts der Eltern fällt.“ Verfassungsrechtlich sei ein solches Verbot also nicht zulässig.

„Es ist bemerkenswert, dass dies von einigen Politikern jetzt ignoriert wird und sie Sonderregelungen für Muslime einfordern lässt. Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen müsste konsequenterweise mit einem Verbot für das Tragen sämtlicher religiöser Symbole einhergehen und würde z.B. auch Halsketten mit Kreuzen, Turbane der Sikhs oder Kippas betreffen.“, so Daniel Abdin, Vorsitzender der Schura. Dies bestätige den Verdacht, dass es sich bei dem Vorstoß der NRW-Landesregierung lediglich um eine Phantom-Debatte handle.

Die Bildungsreferentin Özlem Nas kritisiert darüber hinaus den fehlenden Bedarf für eine solche Debatte. Es gäbe keine validen Studien, die nahelägen, dass ein solches Verbot notwendig sei, um etwaige Kindeswohlgefährdung oder dergleichen zu bekämpfen. Es sei nicht einmal bekannt, wie viele Kinder tatsächlich von einem solchen Verbot betroffen wären. Die permanente Fokussierung auf das Kopftuch sei für muslimische Frauen belastend. Sie lenke von essentielleren Themen wie die fehlende Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt oder die Diskriminierungserfahrungen im Alltag ab.

Solche Phantomdebatten verschärften außerdem das ohnehin schon angespannte Klima in der Gesellschaft. Die Leidtragenden seien oft muslimische Kinder und ihre Eltern. „Schura erreichen Meldungen von Eltern, die beinhalten, dass Lehrkräfte vermehrt Druck auf muslimische Schülerinnen ausüben, damit diese ihr Kopftuch abzulegen. Ein Zwang sowie ein Verbot sind Maßnahmen, die auch aus pädagogischer Perspektive kontraproduktiv sind. Sie sind gleichermaßen belastend für die Schülerinnen und können sie in Konflikt mit ihrer religiösen Identität sowie der religiösen Praxis in ihrem Elternhaus bringen“, so Naz.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Genau andersrum ist wird massiv Druck auf Mädchen ausgeübt, wenn diese kein Kopftuch tagen wollen, schon deshalb ist dieses Gesetz wichtig und richtig.
02.05.18
18:00
Ute Fabel sagt:
Jahrhundertelang waren Staat und viele Religionen der Überzeugung dass es unter das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern falle, ihre minderjährigen Kinder zu ohrfeigen. Erst in den letzten zwanzig Jahren hat sich der Blickwinkel stärker auf die Kinderrechte ausgerichtet. Dieser gute Denkansatz sollte weiterentwickelt werden. Kinder dürfen nicht zu bloßen Objekten der Religions- und Weltanschauungsausübung der Eltern degradiert werden. Davor soll der Staat den Nachwuchs unbedingt klar gesetzlich schützen. Es ist unethisch, Minderjährigen islamische Kopftücher oder jüdische Kippas aufzusetzen. Es ist auch unverantwortlich, Kinder in atheistische „Gut ohne Gott“-Shirts, kommunistische Blauhemden oder deutschnationalen Burschenschafter-Couleur zu stecken.
02.05.18
18:40
Sven Anatoli sagt:
Sollen doch höchste Gerichte - keine Scharia-Vertreter - darüber entscheiden, was für eine Gesellschaft gut ist. Kopfverhüllungen sind für kleine Mädchen keine Befreiung. Europa will keine Islamisierung - und das ist gut so.
02.05.18
21:12
Andreas B sagt:
Die Kritik der Schura ist berechtigt, da in einem Land, in dem die Freiheitsrechte verfassungrechtlich geschützt sind, die Regierung nicht grundlos die Rechte der Angehörigen einer Religion einschränken kann.
03.05.18
13:54
Johannes Disch sagt:
Das Vorhaben der NRW-Landesregierung ist verfassungswidrig. Führende Stellen der Bundesregierung und auch Verfassungsrechtler haben da in den vergangenen Wochen schon deutlich Stellung bezogen. Man kann davon ausgehen, dass die Landesregierung von NRW diese absurde Idee wieder einmotten wird.
03.05.18
16:02
Johannes Disch sagt:
@Sven Anatoli (Ihr Post vom 02.05.18, 21:12) --"....keine Scharia-Vertreter"..." (Sven Anatoli) Eine "Schura" ist ein "Rat." Ein "Beratergremium."
03.05.18
16:07
Johannes Disch sagt:
@Sven Anatoli (02.05.18, 21:12) Eine "Schura" hat keine Entscheidungsfunktion. "Schura" bedeutet im Islam lediglich "Beratergremium." Und bei der "Schura Hamburg" und der "Schura NRW" handelt es sich um eingetragene Vereine. -- "Sollen höchste Gerichte und keine Scharia-Vertreter entscheiden..." (Sven Anatoli) Eine "Schura" hat nichts mit der Scharia-Gerichtsbarkeit zu tun. Zudem: Über die Sache entscheiden, das will die "Schura Hamburg" doch auch gar nicht. Sie gibt lediglich ihre Einschätzung des Sachverhaltes ab. Und das ist völlig legitim.
03.05.18
16:34
Kritika sagt:
L.S. Das der Verein SCHURA nie genug sichtbarer Islam bekommen kann, ist unerheblich. Dass die Deutsche Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit kein Islam hier will, geht regelmässig aus Umfragen hervor. Dennoch ziehen nur wenige politische Parteien die Consequenzen daraus. In Deutschland weiss man genügend über die negative Seite der IslamDiktaturen, um eine qualificierte Meinung einzunehmen. Diese lautet: Wehret den IslamAnfängen. Auch Kritika mag viel lieber weniger Islam und weniger Kopftücher als derer mehr. Übrigens Myramar ist weit ernsthafter von einer Überfremdung durch den Islam bedroht, als wir das noch sind. Obwoh Budisten von Natur aus friedlich -und Muslims von Natur aus eher aggressiv sind, sind die Myramarer, um die Budischtische Natur des Landes zu erhalten, gezwungen, den Muslemischen Fremdkörper ausser Landes zu schaffen. Das hat für einige der Muslims dort leider sehr bittere Folgen. Dass reiche MuslimLänder wie die Saudies die abgewiesene Muslims nicht aufnehmen wollen, ist den Myramarer nicht anzulasten. Gruss, Kritika.
03.05.18
23:48
Johannes Disch sagt:
@Kritika (03.05.18, 23:48) Wir haben keine Umfragedemokratie. Übrigens, "Überfremdung" ist ein Begriff der Nazi-Ideologie.
04.05.18
13:43
Johannes Disch sagt:
@Interessantes Urteil aus Kassel vom 03.05.18 Die Stadt Kassel darf einer Beamtin das Tragen des Kopftuchs aus religiösen Gründen während der Dienstzeit nicht verbieten. (Bericht darüber bei "Islamiq" erscheint heute 04.05.18) Überall kippen deutsche Gerichte Kopftuchverbote. Aber NRW hat offenbar noch immer nichts dazu gelernt, und will jetzt auf die Kleinsten-- auf Schülerinnen-- los.
04.05.18
14:05
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