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Nordrhein-Westfalen

Kabinett billigt Kopftuchverbot im Gericht

Kein Kopftuch, kein Kreuz, kein Autonomen-Schal: NRW will sämtliche religiöse Kleidung in Gerichtssälen verbieten. Das Kabinett billigte Eckpunkte für ein Neutralitätsgesetz.

01
03
2018
Justiz
Symbolbild: Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nordrhein-Westfalen will sämtliche religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung aus den Gerichtssälen verbannen. Dazu gehören Kopftücher, Burkas und Kreuze. Die schwarz-gelbe Landesregierung kündigte eine Bundesratsinitiative für eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes an. Ziel sei ein Verbot der religiösen und weltanschaulichen Kleidung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wolle bei der Justizministerkonferenz am 6. Juni in Eisenach für eine Mehrheit werben, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. „Religion gehört nicht in den Gerichtssaal“, sagte Biesenbach.

Damit sollen in Gerichtssälen künftig Kreuze, muslimische Burkas oder Nikabs, aber auch Vermummungen mit Schals etwa bei Autonomen verboten werden, sagte ein Sprecher. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stünden im Widerspruch zur Pflicht der Wahrheitserforschung und offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung, hieß es weiter. Ein Gesichtsverhüllungsverbot kann nur über ein Bundesgesetz durchgesetzt werden.

Kopftuchverbot in allen Gerichtssälen

Außerdem will die NRW-Regierung erstmals per Landesgesetz ein umfassendes Kopftuchverbot in allen Gerichtssälen des Bundeslandes auf den Weg bringen. Das Kabinett beschloss Eckpunkte für ein sogenanntes Neutralitätsgesetz. Dieses soll sämtlichen Verfahrensbeteiligten vom Richter, Staatsanwalt und Schöffen bis zu Referendaren, Wachtmeistern oder Protokollführern untersagen, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten «religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung» zu tragen.

Neutralitätspflicht des Staates

Das könne ein muslimisches Kopftuch, aber auch ein mit Parolen bedrucktes T-Shirt sein, sagte der Sprecher. Das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen dürfe im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates „nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken“.

Schon jetzt ist die Praxis in NRW, dass zumindest Richter, Staatsanwälte oder Referendare kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen dürfen. Die Entscheidung darüber oblag bislang den Gerichten, sagte der Sprecher. Mit dem Neutralitätsgesetz soll nun Klarheit geschaffen werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Gustavsson sagt:
@mark Interessanterweise werden genau diese Länder doch von Ihnen und von der Masse als totalitäre, undemokratische Staaten bezeichnet. Das abscheulische ist doch gerade, dass Sie den Bundesstaat Deutschland mit diesen Ländern ein Vergleich vornehmen! @manuel Ich weiß nicht wie Sie einen Menschen als Fanatiker und sonst was ausmachen können. Obwohl Dilaver in keinsterweise fanatisch rüberkommt. Ich würde eher denjenigen fanstisch einschätzen, der hastig einem anderen Menschen den Fanstiker-Stempel draufzusetzen versucht!
10.03.18
1:13
Luise Böhme sagt:
Anscheinend haben die Herren im Kabinett wohl immer noch nicht begriffen, dass Religionsausübung sich staatlich nicht reglementieren lässt. Sowas lassen sich fromme Menschen, ob Juden, Christen oder Muslime, nicht bieten. Selbst in autoritären Staaten scheitert es, weil fromme Menschen sich ihre Religionsausübung allen Repressalien zum Trotz nicht verbieten lassen. In einem demokratischen Staat scheitert es sowieso. Wenn der Staat neutral sein will, so soll er Religionsausübung in öffentlichen Räumen nicht belangen, so wie er die Nichtausübung von Religion nicht belangt. Damit können wir alle gut leben. Ich stimme diesem Kommentar 2000 % zu!!!
30.04.19
10:59
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