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Kopftuch in der Arbeitswelt

Arbeitsrechtler: Kopftuch-Verbot darf keine Diskriminierung sein

Dürfen Unternehmen religiöse Symbole am Arbeitsplatz verbieten? Ja, sagt ein Justizexperte – aber es gibt Bedingungen. Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

19
04
2017
Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung © Dokustelle Muslime
Mein Körper, Mein Recht, mein Recht auf Selbstbestimmung © Dokustelle Muslime

Darf die Kundenberaterin eines Drogeriemarkts ein Kopftuch tragen? Diese Frage soll das Arbeitsgericht in Heidelberg am (heutigen) Mittwoch klären. Der Arbeitsrechts-Experte Thomas Färber sagt im Interview der Deutschen Presse-Agentur: „Es dürfen zwischen den jeweiligen religiösen Symbolen keine Unterschiede gemacht werden.“

Darf die Geschäftsführung ein Kopftuch verbieten?

Thomas Färber: Das kommt auf den Einzelfall an. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuches untersagen dürfen, wenn im jeweiligen Unternehmen das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens gleichermaßen untersagt ist. Die Einschränkung muss also für alle Mitarbeiter gelten – unabhängig von der Glaubenszugehörigkeit. An diese Feststellungen des EuGH müssen sich auch deutsche Gerichte und deutsche Geschäftsführungen halten.

Thomas Färber berät Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Arbeitsrechts. Der Jurist arbeitet in einer Kanzlei in Bad Homburg vor der Höhe (Hessen).

Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Verschleierungen?

Färber: Das EuGH-Grundsatzurteil wird abstrakt gelten, unabhängig von der konkreten Form der Verschleierung oder eines anderen religiösen Zeichens. Im Einzelfall müssen aber auch objektive Gründe berücksichtigt werden, etwa der Unfallschutz. So könnte denkbar sein, dass zum Beispiel eine Vollverschleierung aus Sicherheitsaspekten bei bestimmten Tätigkeiten nicht akzeptiert werden kann.

Welche Kleidung darf ein Unternehmen überhaupt verbieten?

Färber: Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Kleidung der Arbeitnehmer bestimmen. Diese Bestimmungen müssen aber angemessen und zumutbar sein. Wenn der Arbeitgeber bestimmte Kleidungen oder Symbole verbietet, darf dies zu keiner Diskriminierung einzelner führen. Unter dieser Voraussetzung ist der Arbeitgeber grundsätzlich auch berechtigt, bestimmte Kleidung anzuordnen. So wird der Banker im Anzug oder die Bankerin im Kostüm erscheinen müssen, die Zahnarzthelferin in üblicher Praxiskleidung – und der Rettungssanitäter in entsprechender Einsatzkleidung. (dpa, iQ)

Das Interview führte Wolfgang Jung.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: In Österreich gibt es die FPÖ als rechtspopulistisch-orientierte Partei schon seit 30 Jahren, die AfD in Deutschland erst seit wenigen Jahren. AfD und FPÖ werden stark von nationalen Burschenschaftern getragen. Deren Selbstbewusstsein ist in Österreich schon wesentlich weiter gediehen. Wie ich bereits dargestellt habe, gab es in Österreich schon mehrere konkrete Fälle, in welchen sich Burschenschafter "diskriminiert" gefühlt haben. In Deutschland werden solche Rechtssachen nicht mehr lange auf sich warten lassen. Der gestörte Betriebsfrieden als angeblich maßgebliches Kriterium erklärt sich in Wahrheit damit, dass die deutschen Gerichte bisher herumgeeiert haben, anstatt sich zu einer klaren Position durchzuringen. Ist irgendwie so, dass das Überqueren der Kreuzung bei Rot erlaubt sei, solange die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Mittel- und langfristig ist das kein rechtsstaatlich tragfähiger Zugang.
26.04.17
18:26
Johannes Disch sagt:
@Manuel Es geht nicht um die "islamische Welt." Die können wir nur bedingt beeinflussen. Es geht um die Muslime, die bei uns leben.
28.04.17
3:51
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Und diese haben sich uns anzupassen und nicht wir ihnen, wir brauchen hier in Europa nicht die selben mittelalterlichen Zustände wie dort. Ich will keine Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung aus falsch verstandener Toleranz!
28.04.17
17:17
Andreas sagt:
Die Formel "gleiches Recht für alle" kann doch nicht die Grundrechte, konkret das Recht auf freie Religionsausübung, aushebeln. Vor allem müssen wir uns endlich davon lösen, ein Kopftuch als religiöses Symbol zu behaupten, anstatt es als das zu sehen, was es ist, ein Kleidungsstück, von dem manche Muslimin glaubt, dass es ihre religiöse Pflicht ist, es zu tragen,
03.05.17
15:01
Andreas sagt:
@Manuel: Niemand muss sich irgendwem anpassen. Weder müssen Muslime Schweinshaxe essen, wenn sie das nicht wollen, noch müssen wir Nicht-Muslime im Ramadan fasten. Im übrigen ist die Frage, ob die "mittelalterlichen Zustände", die Sie immer wieder anprangern, tatsächlich dem Islam geschuldet sind oder ob der nicht einfach nur zur Rechtfertigung herangezogen wird. So wie Sie "keine Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung aus falsch verstandener Toleranz" wollen, möchte ich keine Gesellschaft, in der Menschen wie Sie die Regeln vorgeben und von allen anderen erwarten, dass sie sich diesen Regeln anpassen. Für mich steht an erster Stelle das Grundgesetz.
03.05.17
15:07
grege sagt:
und schon sind wir wieder zum xten Male bei der Rockerklufft, die der Bandido auch für seine persönliche Pflicht hält, wenn der die solventen Einzelkunden einer Privatbank bedient....
04.05.17
20:53
Johannes Disch sagt:
Der EuGH hat eingeräumt, ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz könne durchaus eine "mittelbare Diskriminierung" darstellen, hält dies aber für hinnehmbar. Und genau darin liegt das Problem. Der EuGH konterkariert damit die Antidiskriminierungspolitik der EU. Es ist-- wie Heribert Prantl in der "SZ" richtig schreibt-- ein Zeitgeist-Urteil, das sich gegen den Islam richtet. "Wenn der Islam stört, dann kann man ihn von nun an verbieten", so Prantl-- Journalist UND Jurist-- treffend. Statt die Problematik zum Anlass zu nehmen, mal über Werte wie Freiheit zu diskutieren bejubeln hier viele dieses problematische Urteil. Klar, es geht ja nur gegen Frauen, dazu noch nur gegen muslimische Frauen. Ist es nötig, dem Arbeitgeber so viel Verfügbarkeit über den Arbeitnehmer zu geben?? Ist es nötig und sinnvoll und richtig, ihm zu gestatten, in elementare Grundrechte einzugreifen?? Kommen für Musliminnen, die ihr Kopftuch nicht ablegen möchten, künftig nur noch gewisse Arbeitgeber in Frage, dann ist das eine elementare Einschränkung von Musliminnen. In erster Linie hat für einen Arbeitgeber die Qualifikation der Bewerberin ausschlaggebend zu sein und nicht ihr Glaube. Lassen wir den Arbeitgeber künftig nicht nur entscheiden über die berufliche Qualifikation einer Bewerberin, sondern auch noch über ihre weltanschauliche Kompatibilität??? Das sind die Fragen, die zu diskutieren wären.
05.05.17
13:31
Ute Fabel sagt:
Kopftuchtragen immer und überall ist ein Zeitgeistphänomen, das von rechtskonservativen Regierungen, wie dem autoritären Erdogan-AKP-Regime massiv gepusht wird. Ich bewundere Firmen, die sich nicht zu willfährigen Erfüllungsgehilfen machen lassen, sondern durch das optische Neutralitätsprinzip einen Anreiz zu mehr Offenheit setzten.. Kopftücher sind nicht angewachsen, genauso wenig wie Mustafa-Kemal-Atatürk-Hüte oder Che-Guevara-Shirts. Musliminnen,die ihr Kopftuch auch politischen oder religiösen nicht ablegen möchten, schränken ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt selbst ein, genauso wie Menschen, die einer politischen Partei angehören und immer ein Parteiabzeichen angesteckt haben.
11.05.17
12:16
grege sagt:
@ Herr Disch, willkommen in der Arbeitswelt, die Sie offenbar bisher nur von außen bewundern durften. Kleidungsrichtlinien auch ohne sicherheitstechnische Funktion sind bereits gang und gäbe. Jetzt kommen eben die Muslime auch hinzu und erhalten hier die wunderbare Gelegenheit, sich auch in der Arbeitswelt voll und ganz ohne Priviligierung gegenüber anderen Weltanschauungen und Religionen zu integrieren, von daher hat sich Ihre Diskussion erledigt.
15.05.17
19:23
Johannes Disch sagt:
Es geht nicht darum, dass Kopftücher nicht angewachsen sind. Es geht um ein Grundrecht. Um das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Und mit dem Segen des EuGH und dessem skandalösem Fehlurteil haben wir die absurde Situation, dass private Institutionen ein Grundrecht einschränken dürfen. Aber die Islam-Hasser und die Religionshasser sind inzwischen so weit, dass Sie die Einschränkung von Grundrechten nicht nur nicht bedenklich finden, sondern sogar noch beklatschen. Darüber kann man nur den Kopf schütteln. Wie Schafe gehen sie zur Schlachtbank und opfern ihre Grundrechte-- Hauptsache, es geht gegen den Islam und Musliminnen.
15.05.17
20:02
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