Das Islamgesetz in Österreich wird reformiert. Im Entwurf zum „neuen“ Islamgesetz werden vor allem Werte und der Vorrang des Gesetzes betont. Auch Strukturreformen bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich werden gefordert. Doch die lehnt einzelne Forderungen des Entwurfs ab.
Der Islam ist in Österreich seit 1912 durch das „Islamgesetz“ staatlich anerkannt. Knapp eine halbe Million Muslime leben heute in Österreich. Bisher fuhr man mit dem „Islamgesetz“ und der anerkannten Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) ganz gut. Doch seit geraumer Zeit wird an einer neuen Fassung des Islamgesetzes gearbeitet. Doch einzelne Punkte des Entwurfs stoßen bei der IGGiÖ auf Kritik.
„Wir brauchen ein neues Gesetz, das ganz klar definiert, dass es Rechte und Pflichten für jeden einzelnen in Österreich gibt“, sagte der Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) jüngst im Gespräch mit dem Morgenmagazin des Ö1. Er bestätigte, es sei das erklärte Ziel der Bundesregierung und Teil des Regierungsprogramms das Islamgesetz aus dem Jahr 1912 zu reformieren.
Eckpunkte bekannt
Bei der Gesetzesnovelle, die laut Kurz mit Experten und Vertretern der IGGiÖ ausgearbeitet wurde, gehe es vor allem um die Einhaltung österreichischer Werte. Das Islamgesetz sei eine Möglichkeit klarer zu Regeln, woran sich Muslime halten sollen. Zum Beispiel dürfe der „Religionsunterricht nicht im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung“ stehen, so der Minister. Ausdrücklich betont werden soll der Vorrang des österreichischen Rechts.
IGGiÖ lehnt Forderungen ab
Dies lehnt die Islamische Glaubensgemeinschaft jedoch entschieden ab. In einer Stellungnahme des Vorsitzenden der IGGiÖ, Fuat Sanaç, wird das als populistisch bezeichnet. Eine solch spezielle Regelung im Zusammenhang mit dem Islamgesetz sei überflüssig und negativ diskriminierend. Schon Art. 15 Staatsgrundgesetz 1867 normiere, dass die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften wie alle anderen Gesellschaften den allgemeinen Staatsgesetzen unterliegen. „Wir können also nicht akzeptieren, dass mit einem solchen Zusatz Misstrauen gegen die Verfassungstreue der Muslime geschürt würde und damit populistischen Islamfeinden Nahrung gegeben würde“, erklärt die IGGiÖ.
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und ihre regionalen Vertretungen, die Religionsgemeinden, sind die offizielle Vertretung der Muslime in Österreich. Sie will wesentlich zur Lebensqualität der Muslime im Sinne der Sicherung religiöser Bedürfnisse beitragen. Über die sich unmittelbar ergebende Aufgabe der Pflege und Wahrung der Religion innerhalb der muslimischen Gemeinschaft hinaus, sieht sich die Islamische Glaubensgemeinschaft als Bindeglied zu staatlichen Institutionen und zivilen Einrichtungen in Österreich.
Trotz der Ablehnung, versichert die IGGiÖ, dass man mit „vollem Einsatz und Sorgfalt“ in der juristischen Abwägung für eine Novellierung des Islamgesetzes eintrete. Die Novelle komme allen Muslimen zugute. So enthalte der Entwurf auch Angaben darüber, dass die Muslime ihre Verstorbenen entsprechend ihrem Glauben beerdigen dürfen. Weitere Punkte sind Ausbildung von Religionslehrern, Seelsorge in Krankenhäusern, religiöse Feiertage und die Ausbildung von Imamen.
Als zusätzlicher Eckpunkt wurde die Konkretisierung der Vereinsstrukturen bekannt. Die IGGiÖ muss ihre Strukturen soweit ändern, dass auch einheitliche Strukturen bei den Mitgliedern entstehen. Auch die Anerkennung von unterschiedlichen Glaubensrichtungen im Islam ist Thema. Hier geht es um die Frage, welche Richtungen unter das „neue“ Islamgesetz fallen. Denn bisher war im Islamgesetz nur von „hanefitischen“ Muslimen die Sprache.
Die Reform des Islamgesetzes soll laut zuständigem Ministerium so schnell wie möglich beschlossen werden. Die Diskussionen und Gespräche seien beendet, heißt es.