Bekenntnisschulen in NRW

Ablehnung von muslimischem Schüler bestätigt

Bereits im September 2013 hatte das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag einer muslimischen Familie abgelehnt, die ihr Kind in einer nahe gelegenen katholischen Bekenntnisschule anmelden wollte. Das Kind sollte nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Jetzt folgte das Urteil in der Hauptverhandlung.

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Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein Schulleiter aus Paderborn verweigerte einem muslimischen Kind die Aufnahme an einer Bekenntnisschule, weil die Eltern nicht wollten, dass der Junge den katholischen Religionsunterricht besucht. Der Grundschüler musste daraufhin in einer weiter entfernten Schule eingeschult werden und fährt mit dem Bus dorthin. Nun bestätigte das Verwaltungsgericht Minden in einem Urteil vom 28. Februar 2014 die Entscheidung (AZ: 8 K 1719/13). Zuvor war ein Eilantrag der Eltern auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolglos geblieben.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes wies darauf hin, dass Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen entsprechend der Landesverfassung einen besonderen Status genössen. Die in kommunalter Trägerschaft stehenden Schulen seien von ihrer Ausrichtung her für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses gedacht. Bekenntnisfremde Kinder müssten dort nur ausnahmsweise aufgenommen werden, wenn keine andere Schule zur Verfügung stehe. Wer sein Kind zu einer Bekenntnisschule schicke, müsse zudem damit rechnen, dass es gemäß dem Leitbild dieser Schule beschult werde.

Es sei vorrangig eine politische Aufgabe, die noch offenen Fragen zur Bedeutung der Bekenntniszugehörigkeit bei dem Besuch öffentlicher Bekenntnisschulen und der Anpassung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu klären. Aus bundesrechtlicher Sicht sei der Landesverfassungsgeber nicht verpflichtet, öffentliche Bekenntnisschulen einzurichten. Er könne auch vorrangig Gemeinschaftsgrundschulen anbieten.

In NRW beraten Landesregierung, evangelische und katholische Kirchen über die Zukunft der Bekenntnisschulen. Die Katholische Kirche legte zudem vor Kurzem neue Vorschläge für Bekenntnisschulen in NRW vor. Landesweit existieren in NRW 911 katholische, 76 evangelische und 2 jüdische Bekenntnisschulen. Sie machen gemeinsam etwa ein Drittel sämtlicher Grundschulen in NRW aus.