Berlin

Bierflasche nach Frau mit Kopftuch geworfen

In Berlin ist eine Frau mit Kopftuch Opfer eines Hassdeliktes geworden. Der Täter beschimpfte die Muslima fremdenfeindlich und warf eine volle Bierflasche nach ihr. Nur dem beherzten Eingreifen von Passanten ist wohl zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passierte.

28
07
2013
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Laut der Polizei Berlin hat das 32-jährige Opfer ihren Wagen in zweiter Reihe angehalten, um ihre 18-jährige Schwester aussteigen zu lassen. Ohne erkennbaren Grund wurde sie kurz darauf von einem Mann fremdenfeindlich beleidigt und bedroht.

Der Täter warf eine volle Bierflasche in Richtung des teilweise geöffneten Fensters der Fahrertür der Frau. Glücklicherweise wurde die 32-Jährige nicht verletzt. In der Folge griffen mehrere Passanten ein.

Einen 28-jährigen Passanten, der dazwischen gehen wollte, schlug der Täter ins Gesicht und warf ihn zu Boden. Anschließend versuchte der Täter zu flüchten, konnte aber von zwei weiteren Zeugen eingeholt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.

Staatsschutz ermittelt wegen Hassdelikt

Der 57-jährige Täter wurde vorübergehend festgenommen. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung ein. Er wurde nach der Feststellung der Identität wieder auf freien Fuß gesetzt.

Gegen die beiden Zeugen, die den Täter festgehalten haben, wird auch ermittelt. Sie sollen den Täter am Boden liegend getreten haben. Die weitere Ermittlung hat ein Fachkommissariat des Staatsschutzes übernommen. Der Verdacht der Hasskriminalität liegt vor.

Kein Einzelfall

Muslimische Religionsgemeinschaften in Deutschland weisen schon seit längerem auf vermehrte Übergriffe auf Muslime und ihre Einrichtungen hin. Der Koordinationsrat der Muslime fordert seit längerem, ebenso wieder Bund Deutscher Kriminalbeamter, eine separate Erfassung von Delikten, die aus islamfeindlichen Motiven heraus begangen werden.

Es fehlt in Deutschland weiterhin an aussagekräftigen Statistiken zum Thema und deshalb müsse Islamfeindlichkeit als eigener Straftatbestand erfasst werden um sich des tatsächlichen Ausmaßes klar zu werden. Vielfach werde Islamfeindlichkeit auch bagatellisiert und kleingeredet, so der Vorwurf.