Bundesregierung

Islamkritik und Muslimfeindlichkeit sind Ausdruck von Überfremdungsängsten

Die Bundesregierung hält an ihrer früheren Einschätzungen zur Islamfeindlichkeit fest. Das sei Ausdruck von Überfremdungsängsten und kein Grund für eine Beobachtung von Seiten des Verfassungsschutzes.

18
06
2013
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Die Bundesregierung sieht weiterhin keinen Anlass, ihre Einschätzung gegenüber rechtsextremistischen Blogs und Parteien zu korrigieren. Gleichzeitig macht sie darauf aufmerksam, dass Islamfeindlichkeit im Rechtsextremismus an Bedeutung zugenommen hat. Das geht aus einer jetzt vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke hervor.

In der Anfrage geht es konkret um das islamfeindliche Blog „Politically Incorrect“ und die Partei „Die Freiheit“. Beide werden mittlerweile vom bayrischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als Gefahr eingestuft. In diesem Zusammenhang wollten die Linken von der Bundesregierung wissen, ob es eine Neubewertung beider Organisationen gibt.

Verharmlosung von Islamfeindlichkeit

Noch im September 2011 hatte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine ähnliche Anfrage erklärt, bei dem Blog „Politically Incorrect“ (PI) ließen sich keine rechtsextremistischen Bestrebungen feststellen. Damals wurde argumentiert, die Einträge auf dem Blog bedienten sich „keiner klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmuster“.

In einer weiteren Antwort der Bundesregierung hatte es zu der Islamfeindlichkeit des Weblogs „Politically Incorrect“ geheißen: „Islamkritische bis hin zu muslimfeindliche Einstellungsmuster sind insgesamt Ausdruck von Ängsten vor Überfremdung und müssen nicht zwangsläufig Ausdruck einer verfassungsschutzrelevanten Bestrebung sein.“ Kritiker warfen der Bundesregierung daraufhin vor, sie würde Islamfeindlichkeit verharmlosen.

Islamfeindlichkeit hat an Bedeutung gewonnen

Zwar räumt die Regierung ein, dass „Islamfeindlichkeit als eine neuartige Form der Fremdenfeindlichkeit“ im Rechtsextremismus „in den vergangenen Jahren an Bedeutung Gewonnen“ hat. Diese Form des Rechtsextremismus nehme insbesondere nach bestimmten Geschehnissen wie Ausschreitungen oder Anschlägen zu. Auf einschlägigen Internetseiten würden dann „islamkritische“ bzw. islam- und muslimfeindliche Reaktionen in Form von Leserkommentaren zunehmen.

Festhalten an alten Einschätzungen

Dennoch werde an den bisherigen Einschätzungen festgehalten. Zwar habe das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Einrichtung der „Koordinierten Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIAR) im Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR), die Sichtung und Auswertung mutmaßlicher islam- und muslimfeindlicher Äußerungen einschlägiger Websites und Organisationen intensiviert. Allerdings lägen weiterhin keine Erkenntnisse und Bewertungen vor, die eine Änderung der bisherigen Einschätzung rechtfertigen würden.

Es gebe „keine grundsätzlich neue Qualität einer muslim- oder islamfeindlichen Einstellung“. „Ob sich dabei ein neues, eigenständiges Phänomen extremistischer Ausprägung herausbildet, unterliegt der ständigen Prüfung durch die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern“, so die Bundesregierung.