Thüringen

Kritik an Thüringer NSU-Ausschuss

Nach jahrelanger Arbeit ziehen die Mitglieder im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss Bilanz. Mit dem Abschlussbericht sind aber nicht alle einverstanden.

16
09
2019
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NSU-Akten
Symbolbild: NSU ©

In einem Sondervotum zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag beklagt die CDU-Fraktion eine Verschleppungstaktik der rot-rot-grünen Landesregierung. Diese habe den Ausschuss «restriktiv, verzögernd und teilweise regelrecht destruktiv begleitet», heißt es in dem Sondervotum, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Christdemokraten beziehen sich unter anderem auf Akten zur Organisierten Kriminalität, die der Ausschuss nur umfassend geschwärzt bekam. Der frühere erste Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss habe dagegen Akten zu V-Leuten des Thüringer Verfassungsschutzes uneingeschränkt sichten dürfen – unter der Auflage der Geheimhaltung. Auch Ausschussmitglieder anderer Parteien hatten in der Vergangenheit über mangelhafte Informationen aus dem Innenressort geklagt.

Die Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe war 2011 aufgeflogen, nach 14 Jahren im Untergrund. In dieser Zeit ermordeten die beiden Männer neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Zudem begingen sie zwei Sprengstoffanschläge mit vielen Verletzten und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle. Am Ende nahmen sich Mundlos und Böhnhardt das Leben.

Kaum belastbare Erkenntnisse gefunden

Auch die Arbeit des Ausschusses selbst steht in der Kritik der CDU-Abgeordneten. Der Ausschuss habe sich „tiefgründig mit der Untersuchung diverser Verschwörungstheorien und Spekulationen beschäftigt“, heißt es in dem Sondervotum. Nach Meinung der CDU-Abgeordneten sei dies nicht vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt gewesen.

Als Beispiel nennen die Autoren etwa die Frage, ob ein leitender Polizeibeamter eine Katze von Beate Zschäpe bei sich aufgenommen habe. Dies „dürfte nicht für professionelle parlamentarische Aufklärungsarbeit stehen“.

Jörg Kellner, Obmann der CDU in dem Gremium, erklärte: „Nimmt man die Erkenntnisse der Justiz – zum Beispiel im Zschäpe-Prozess – und anderer Untersuchungsausschüsse hinzu, hat der Untersuchungsausschuss 6/1 darüber hinaus zwar viele Theorien und Spekulationen, aber nur wenige belastbare neue Erkenntnisse erbracht“, erklärte .

NSU-Ausschuss stellt Behördenversagen fest

Der zweite Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss trägt den Titel „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ und arbeitet seit 2015 mutmaßliche Fehler der Thüringer Sicherheitsbehörden bei der Suche nach dem NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe auf. Die drei sind in den 1990er-Jahren in Jena aufgewachsen und gingen von Thüringen aus in den Untergrund.

Ein erster Untersuchungsausschuss, der seine Arbeit 2014 beendete, hatte umfangreiches Behördenversagen festgestellt – unter anderem bei der Fahndung nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Der zweite Untersuchungsausschuss sollte noch offen gebliebene Fragen aus dem ersten Ausschusses klären und dabei auch neue Erkenntnisse nutzen – zum Beispiel aus dem Münchner NSU-Prozess. Der Abschlussbericht soll am 1. Oktober im Thüringer Landtag diskutiert werden.

In mehreren Punkten kritisieren die CDU-Abgeordneten, dass die Erkenntnisse aus der Arbeit des Gremiums nicht über die des früheren ersten NSU-Untersuchungsausschusses hinaus gehen – etwa bei der Frage, inwieweit Thüringer Justiz- und Sicherheitsbehörden an Aktivitäten rechtsextremer Gruppierungen beteiligt waren. Auch habe es keine neuen Erkenntnisse dazu gebeben, ob verdeckte Ermittler oder V-Leute von Thüringer Sicherheitsbehörden Straftaten gegen das Grundgesetz begingen oder duldeten. (dpa, iQ)