Bayern

Kopftuchverbot für Richterinnen bestätigt

Dürfen Richterinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen? Nein, sagt der Freistaat. Doch, sagt eine islamische Religionsgemeinschaft. Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.

18
03
2019
Symbolbild: Urteil, Politiker © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung begrüßte die Entscheidung.

Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung.

Dieser Argumentation folgte der Verfassungsgerichtshof nicht. „Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger“, hieß es in der Entscheidung. Der Staat müsse die Neutralität seiner Justiz gewährleisten. „Im Gegensatz dazu steht das Tragen religiös oder weltanschaulich konnotierter Kleidungsstücke oder Symbole.“

Volle Zustimmung gab es erwartungsgemäß seitens der Staatsregierung: „Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof die in Bayern getroffene Regelung bestätigt hat“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Die Bürger müssten darauf vertrauen können, dass in der Justiz neutral und nur nach Recht und Gesetz entschieden werde. Es müsse auch im Auftreten des Personals deutlich werden, dass persönliche Weltanschauung oder religiöse Überzeugung dabei keine Rolle spielten. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Eine gute, zukunftsweisende Entscheidung zur Sicherung friedlicher Zustände. Ohne konstruierte Glaubensmodelle und ohne Religionsuniformen im Gerichtssaal. Egal welcher Couleur. Von einer Kopftuch-Richterin wäre es vielleicht nicht mehr weit zu einer Scharia-Richterin mit Scharia-Ideen im Kopf.
18.03.19
17:26
Kritika sagt:
L.S. Eine sehr erfreulicher Gerichtsbeschluss. Hier wird KopftuchFrauen ihre Grenze gezeigt. Werbung für abstruse Esoterik ist bei Gericht verboten. Das nächste Ziel: im Gerichtssaal ist Werbung für abstruse Esoterik für alle verboten. Erfreut, Kritika
18.03.19
23:10
Dilaver Çelik sagt:
Der Terrorist aus Neuseeland kann dem bayrischen Richter dafür dankbar sein. Armes Bayern.
19.03.19
3:23
Emanuel Schaub sagt:
In alten Schüler Zeiten habe ich in ähnlich geladerten Fällen... mir den Spruch einfallen lassen : "Wo bleibt denn da die Logik" . Ohne große Kenntnisse in der selbigen -das dmonstrative Aufhängen von Kreuzen soll kein religiöse bekenntnis widerspiegeln. Die Kruzifixe in den Kirchen sind also "neutral"... gruß emanuel
19.03.19
11:25
Ute Fabel sagt:
"Der Staat müsse die Neutralität seiner Justiz gewährleisten" Richtig! Dazu gehört aber sowohl, dass Richter durch ihre Bekleidung ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen nicht auffällig sichtbar machen (kein Kopftuch, keine Burschenschafterkappe, keine atheistischen "Gottlos Glücklich"-Anstecker am Talar) als auch die Entfernung von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen aus den Gerichtsälen. Weg mit dem Kruzifix aus Gerichten und Behörden!
19.03.19
12:07
Johannes Disch sagt:
@Frederic Voss (18.03.19, 17:26) Nur weil eine Richterin ein Kopftuch trägt bedeutet das noch lange nicht, dass sie der Scharia anhängt. Diese automatische Konnotation "Kopftuch=Scharia" ist ejn unseliges und gefährliches Vorurteil. Aber: Das Urteil ist nachvollziehbar und zumutbar.
21.03.19
12:25
Kritika sagt:
An Emanuel Schaub und weitere Leser. Nicht immer,- - lieber Emanuel Schaub - sind wir uns so einig wie heute. Auch Kritika sieht Kreuze in neutrale Gebäude so fehl am Platz wie Kopftücher im Gerichtssaal. Keuze wie Kopftücher gehören ausschiesslich in den respektive sakrale Gebäuden: Kirche und Moschee. Gruss, Kritika.
22.03.19
13:20
Kritika sagt:
An Herren Frederic Voss, Disch und Mitleser « Diese automatische Konnotation "Kopftuch=Scharia" ist ein unseliges und gefährliches Vorurteil ». -------- Ich halte diese obige Auffassung für sachlich falsch und daher als solcher für ein gefährliches Vorurteil. Richtig ist vielmehr: Wo Kopftuch d'rauf ist, da sind Allah + Koran + Scharia d'rin. Diese 3 bilden eine Art Islamische Dreieinigkeit. Da bin ich ganz Ihrer Meinung, Herr Voss. Eine Richterin mit Scharia im Kopf gehört nicht auf einer Deutschen Richterbank. Gruss, Kritika
22.03.19
14:11
Enail sagt:
Es besteht ein Unterschied zwischen dem Kreuz an der Wand, und dem Kopftuch auf dem Kopf einer Frau. Das Kreuz an der Wand heißt nicht, dass die Richterin oder der Richter ein Christ sein muss oder ist. Er kann alles sein. Er kann sogar Muslim sein, oder Atheist oder Hindu oder sonstwas. Religion darf im Gerichtssaal keine Rolle spielen. Die Trägerin des Kopftuches, es betrifft ja nur Frauen, in anderen Ländern werden sie dazu gezwungen, aber zeigt durch ihr Kopftuch welche Religion sie vertritt. Und da das islamische Recht auch die Frau benachteiligt, ihr glaubt man nicht, sie braucht für ihre Aussage einen Zeugen, der Mann natürlich nicht, könnte man leicht in die Annahme verfallen, dass hier nicht Recht nach unserem Gesetz gesprochen wird. Bei einem muslimischen Richter, der als solcher nicht erkennbar ist, weil er durch seine Kleidung nicht auffällt, könnte das zwar auch der Fall sein, aber im Normalfall denkt man in einem Gerichtssaal nicht an eine Religion. Und wer bitte, schaut schon das Kreuz an der Wand an. Das übersehen, denke ich mal, die meisten oder sogar alle, weil es in der westlichen Welt, bevor die Muslime zu uns kamen, ganz normal war, und sich auch keiner darüber aufgeregt hat. Nur meine Meinung
01.04.19
23:57
Kritika sagt:
An Enail Auch meine Meinung aber - - andere vergleichen leider Kreuz-an de-Wand mit Kopftuch-auf-dem-Kopf. An dem Kreuz sollte jeder ehrenhafte Gefühle haben. Es ist nicht würdig, dass sich jemand über die Präsenz eines Kruzifixes ärgert. Dann sollte es lieber abgehängt werden. Nur meine Meinung, liebe Enail. Gruss, Kritika
19.08.19
19:54