
Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsschutzes, ob die AfD beobachtet werde, wird sich verzögern, wie der Innenminister ankündigt.

Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, hat ein Gericht entschieden. Die Behörde beugt sich jetzt dieser Entscheidung.

Im Januar erklärte der Verfassungsschutz die AfD zum „Prüffall“. Nun sollen Verfassungsschützer ihre Kontakte zu Angehörigen der Partei überprüfen.

Der Verfassungsschutz hat die AfD zum „Prüffall“ erklärt. Das ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung eines Gerichts nicht rechtens.

Muslime werden mit Extremisten in einen Topf geworfen. Der Berliner Verfassungsschutz will nun einen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit leisten.

Der Inlandsnachrichtendienst schaut inzwischen genau hin, wenn es um die AfD geht. Der Verfassungsschutz hat die Partei zum „Prüffall“ erklärt. Darüber sollte er aber nicht reden, meint die AfD – und geht juristisch dagegen vor.

Mehr als ein Dutzend Neonazi-Gruppierungen gibt es in Thüringen. Unter ihnen tummeln sich einige Rechtsextreme, die früher Kontakt zum NSU-Trio hatten.

Die rechtsextreme Hooligan-Gruppierung „Inferno Cottbus“ hat sich offiziell aufgelöst. Doch Rechtsextremisten gibt es noch im Raum Cottbus – und die Szene wächst aus Sicht der Verfassungsschützer zusammen.

Der Verfassungsschutz interessiert sich für die AfD. Das liegt vor allem an der „völkischen Diktion“ einiger Parteifunktionäre. Details dazu kann jetzt jeder im Internet finden – das stört die Parteispitze.

Die Innenminister der Länder waren empört: Dass die AfD zum Prüffall des Verfassungsschutzes wird, hätten sie zu spät erfahren. Jetzt will der neue BfV-Präsident die Wogen glätten – und bekommt Rückendeckung von oberster Stelle.