Ein Mädchen klagt gegen ihre Schule und die Behörden im Kanton St. Gallen. Sie durfte wegen ihres Kopftuches nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Ein Verwaltungsgericht hat der jungen Muslimin vorerst die Teilnahme am Unterricht gesichert.
Im November wurde aufgrund der Klage von Tierschützern vor dem polnischen Verfassungsgericht das betäubungslose Schlachten von Tieren in Polen untersagt. Der Grund dieses am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Verbotes ist, dass diese Art von Schlachtung eine „Qual“ für die Tiere darstelle. Somit wurde die im Jahre 2004 eingeführte Erlaubnis zur Halal-Schlachtung aufgehoben.
Das Landesgericht Bremen hat die Klage einer Muslima gegen ein Kopftuch-Verbot in einem Fitnessstudio für Frauen abgewiesen. Ein Verbot zum Schutz von Sportlern vor Verletzungen sei keine Diskriminierung. Das Urteil ist rechtskräftig.