









Bereits im September 2013 hatte das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag einer muslimischen Familie abgelehnt, die ihr Kind in einer nahe gelegenen katholischen Bekenntnisschule anmelden wollte. Das Kind sollte nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Jetzt folgte das Urteil in der Hauptverhandlung.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, dass eine Beamtin im Dienst ein Kopftuch tragen darf, wurde vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen und von IGMG-Generalsekretär Oğuz Üçüncü begrüßt. An den bestehenden Kopftuchverbotsgesetzen wird scharfe Kritik geübt.