









Der Kopftuchstreit an Niedersachsens Schulen ist beendet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das Land Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern. Der wesentliche Stolperstein für den Staatsvertrag mit den Muslimen ist damit aus dem Weg geräumt.
Das generelle Kopftuchverbot an Berliner Schulen könnte verfassungswidrig sein, das geht aus einem Gutachten hervor. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten die Gutachter für nicht ausreichend.
Wie aus einem Brief der Fraktionschefs der CDU und FDP an die rot-grüne Landesregierung hervorgeht, fordert die Opposition mehr Beratungszeit zur Regelung des Kopftuchverbots. Sie wollen die geplante Änderung des Schulgesetzes nach der Sommerpause beraten.
Betül Ulusoy darf ihre Verwaltungsstation im Rahmen ihres Rechtsreferendariats im Neuköllner Bezirksamt nicht absolvieren, weil sie ein Kopftuch trägt. Die angehende Rechtsjuristin will sich das nicht gefallen lassen.
Laut „Radio Bremen“ kippt Land Niedersachsen offenbar das Kopftuchverbot. Das Kultusministerium wolle in den nächsten Tagen einen entsprechenden Erlass erarbeiten und an die Schulen schicken.
Es sind insgesamt 12 Jahre her, seitdem das Bundesverfassungsgericht seine erste „Kopftuchentscheidung“ getroffen hat. Die zweite „Kopftuchentscheidung“ fiel vor einigen Wochen und sorge erneut für Diskussionsstoff. Ein Beitrag über die gesellschaftlichen Folgen des Urteils.
Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin stellt ihre Autobiografie in Berlin vor. Sie beschreibt, welche Erfahrung sie als Kopftuchtragende Lehrerin gemacht hat und welche Auswirkungen das Kopftuchverbot auf das Leben muslimischer Frauen hatte.
Die bayerische Landesregierung sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Die Opposition übt scharfe Kritik an dieser Position.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.