
Der bayerische Landtag hat ein neues Richtergesetz erlassen. Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen in Verhandlungen weiterhin kein Kopftuch tragen. Das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.

Die Wiener SPÖ-Managerin Barbara Novak fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen und ein generelles Verbot im Bildungssektor.
Die Berliner Grünen wollen im Rahmen ihres Integrationskonzeptes das Neutralitätsgesetz überdenken und das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufheben.

Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte. Anlass war die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen.

Einer Muslimin, die nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde gekündigt. Daraufhin klagte sie. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet.

In Mecklenburg-Vorpommern scheitert die AfD im Landtag mit einem Gesetzesentwurf für ein Kopftuchverbot.

Der Familienrichter, der in einem Scheidungsprozess der Frau untersagte mit Kopftuch zu erscheinen, wurde wegen Befangenheit nun abgelehnt.

Im Fall um die Versetzung einer muslimischen Grundschullehrerin mit Kopftuch, konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen. Ist das islamfeindlich? Und sind diese Frauen damit automatisch ganz nah bei der AfD? Die Organisation wehrt sich gegen diesen Vorwurf.

Eine muslimische Juristin hatte gegen das Kopftuchverbot in Hessen geklagt. Vorerst ohne Erfolg. Das bestätigte nun das Bundesverfassungsgericht.