









Medienberichten zufolge konnte die belgische Partei „Islam“ bei den Wahlen am Sonntag keinen Sitz für den Gemeinderat gewinnen. Zuvor ernteten die Forderungen der Partei viel Kritik.
Belgien hat mit einem Kopftuchverbot im Gerichtssaal gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Dienstag in Straßburg.
In Belgien wurde ein muslimisches Mädchen von zwei Männern rassistisch beleidigt und mit einem scharfen Werkzeug brutal verletzt. Die Polizei fahndet nach den unbekannten Tätern.
Eltern klagten gegen das Kopftuchverbot in Belgien. Das Zivilgericht gab ihnen Recht und entschied, dass das Kopftuchverbot in flämischen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße.
Medienberichten zufolge soll die größte islamische Schule im belgischen Charleroi öffnen. Die Schule werde Betreuung für Kindergartenkinder sowie Unterricht für Grund- und Sekundarschüler anbieten.
Die jüdische Gemeinschaft klagt gegen das Schächtverbot in Belgien. Die freie Religionsausübung von Juden und Muslimen sei eingeschränkt.
Der Rechtspopulist und Islamhasser Gert Wilders hat nach der Absage seiner „Islam-Safari“ durch Belgien, zu Anti-Islam Demonstrationen aufgerufen.
Wie schon in Frankreich und Belgien ist ab dem ersten Oktober auch in Österreich das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Muslime finden dieses Gesetz kontraproduktiv.
Es bleibt dabei: Verbietet ein Staat seinen Bürgern, sich in der Öffentlichkeit zu verhüllen, verstößt er damit nicht gegen die Religionsfreiheit. Selbst bei den Strafen hat er weitgehend freie Hand.