









Das Oberlandesgericht Hamm hat die kulturell begründete Beschneidung eines 6 Jahre alten Jungen verboten. Das Gericht konkretisierte dabei die Anforderungen an eine Beschneidung und begründete den Beschluss mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf Muslime haben.
Für Musliminnen sei es zumutbar einen „Burkini“ zu tragen und Zeugen Jehovas müssten akzeptieren, dass Krabat gelesen und angeschaut wird. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Schülern, die nicht am Religionsunterricht einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule teilnehmen möchten, kann die Aufnahme verweigert werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden über einen Eilantrag einer muslimischen Familie hervor.
Ein per Schulordnung festgelegtes Kopftuchverbot an einer Schule im schweizerischen Thurgau ist vom Bundesgericht aufgehoben worden. Der Fall ist keine Grundsatzentscheidung, könnte aber für künftige Fälle von Bedeutung sein.
Das Landesgericht Bremen hat die Klage einer Muslima gegen ein Kopftuch-Verbot in einem Fitnessstudio für Frauen abgewiesen. Ein Verbot zum Schutz von Sportlern vor Verletzungen sei keine Diskriminierung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in zweiter Instanz eine Scheidung nach iranischem Recht in Deutschland bestätigt. Eine Heiratsurkunde mit Vereinbarungen gab den Ausschlag für die Bestätigung der Scheidung.
Das Verfahren gegen den in der islamfeindlichen Szene bekannten Michael Stürzenberger und zwei weitere Angeklagte wegen Hochhaltens eines Himmler-Plakats endete mit einem Freispruch. Das Gericht konnte keine ausreichenden Gründe für eine Verurteilung feststellen.
Ein UN-Ausschuss hat Thesen von Thilo Sarrazin als rassistisch eingestuft, und Deutschland wegen Verletzung der Antirassismus-Konvention gerügt. Deutschland wurde angemahnt über die Entscheidung breit zu berichten und vor allem zu handeln. Die Entscheidung wurde begrüßt.
Die Verfassungsbeschwerde der türkischsprachigen Zeitung „Sabah“ gegen das Oberlandesgericht München war erfolgreich. Die ausländischen Medien sollen Plätze im Gerichtssaal bekommen.
Die Zeitung „Sabah“ hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Oberlandesgericht München eingelegt. Die Beschwerde könnte Erfolg haben.