
Aussagen aus dem Münchener NSU-Prozess beeinflussten immer wieder die Arbeit des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses. Dort bleiben auch mit dem absehbaren Gerichtsurteil noch Fragen offen. Ohnehin könnten die Verbrechen der Neonazis die Justiz noch weiter beschäftigen.

Erneut wird die Klage einer Berliner Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen verhandelt. Eine Informatiklehrerin hat Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.

Auf der Justizminister-Konferenz von Bund und Ländern wird über einen „Radikalen-Erlass“ für Richter diskutiert. So sollen beispielsweise rechtsextreme Richter an ihrer Amtsausübung gehindert werden. Über ein Gesichtsverhüllungsverbot wird ebenfalls diskutiert.

In Berlin wird immer wieder um das Kopftuch gestritten. Nun hat das Arbeitsgericht zwei Klagen abgewiesen und das Neutralitätsgesetz für verfassungskonform erklärt.

Das Berliner Arbeitsgericht entschied heute im Fall einer muslimischen Grundschullehrerin, dass sie nicht mit einem Kopftuch unterrichten dürfe. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.

Immer wieder wird um das Kopftuch gestritten. In Berlin dürfen Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen. Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?

Das Verwaltungsgericht Kassel entschied, dass eine muslimische Beamtin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Beamtin klagte gegen die Stadt Kassel.

Eine konfessionslose Bewerberin scheidet bei der Auswahl für eine Stelle bei einem kirchlichen Träger aus. Wurde sie diskriminiert? Der EuGH fällt ein weitreichendes Grundsatzurteil.

Das Neutralitätsgesetz in Berlin schreibt vor, dass Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders und zieht vor Gericht. Die Entscheidung wird am 9. Mai verkündet.