Schweiz

Schule kündigt Lehrerin nach Jahren im Schuldienst wegen Kopftuch

In der Schweiz sorgt die Debatte über ein Kopftuchverbot im Schuldienst erneut für Kontroversen. In Worb wurde einer bereits angestellten Lehrerin gekündigt, weil sie im Unterricht ein Kopftuch trug. Muslime sprechen von einem besorgniserregenden Signal.

07
08
2025
Islamunterricht
Symbolbild: Lehrerin mit Schülerin

Das Kopftuch einer Lehrerin wird in der Berner Gemeinde Worb zum Anlass für eine bildungspolitische Grundsatzentscheidung. Eine qualifizierte Primarlehrerin verliert ihre Stelle – nicht wegen pädagogischer Defizite, sondern weil sie im Unterricht ein Kopftuch trug, wie „Der Bund“ berichtet.

Die Frau war seit zweieinhalb Jahren mit kleinem Pensum tätig. Beschwerden von Eltern blieben aus, der Unterricht galt als einwandfrei. Doch dann kam der Hinweis des Schulinspektors: Das Berner Volksschulgesetz schreibe konfessionelle Neutralität vor – und damit auch das Verbot sichtbarer religiöser Symbole.

Die Schulleiterin suchte das Gespräch. Die Lehrerin wollte das Kopftuch nicht ablegen. Die Schule beendete das Arbeitsverhältnis. «Wir hätten sie aus heutiger Sicht nicht einstellen dürfen», sagt Christoph Moser (SP), Präsident des Bildungsdepartements in Worb. Er selbst sei liberal eingestellt, könne die kantonale Linie aber nachvollziehen. Die öffentliche Schule müsse alle gleichbehandeln – gerade angesichts religiöser Vielfalt.

Schweiz debattiert über Kopftuchverbot

In Bern gilt das Kopftuchverbot für Lehrpersonen seit 2007, gestützt auf Gesetz und ein Bundesgerichtsurteil von 1997. Die Bildungsdirektion betont: Der Spielraum der Schulen sei gleich null. Anders sieht es im Kanton St. Gallen aus. Hier fällt der Entscheid über religiöse Symbole in den Kompetenzbereich der Schulleitungen. Doch auch dort sorgt ein Fall für Schlagzeilen: In Eschenbach wurde eine Lehrerin noch vor Stellenantritt entlassen – wegen ihres Kopftuchs. Der Fall löste eine landesweite Debatte aus.

Während kritische Stimmen ein generelles Kopftuchverbot fordern, sehen andere darin eine unnötige Eskalation. Religionswissenschaftler Andreas Tunger-Zanetti plädiert für Gelassenheit: Das Kopftuch sei keine Gefahr, sondern Ausdruck gelebter Vielfalt. In einer pluralen Gesellschaft müssten Kinder lernen, Unterschiede auszuhalten – auch im Klassenzimmer. Doch genau dort zieht die Schweiz derzeit rote Linien.

Kopftuchverbot verdrängt Vielfalt aus dem Schulalltag

Auch die Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz äußert sich zur aktuellen Debatte und kritisiert die jüngsten Entwicklungen scharf. In einer Stellungnahme heisst es: „Neutralität bedeutet nicht, religiöse Symbole aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Neutralität zeigt sich in der Haltung, im Handeln – nicht im Äusseren.“ Ein pauschales Kopftuchverbot laufe Gefahr, religiöse Vielfalt aus dem Schulalltag zu verdrängen. „Ein solches Verbot suggeriert, dass Neutralität nur durch Unsichtbarkeit bestimmter Gruppen erreicht werden kann. Das ist nicht nur falsch, sondern auch diskriminierend.“

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Ständig halten eifrige muslimische Kopfverhüllungs-Befürworterinnen das Thema "Islam-Kopftücher im Unterricht" am Kochen. Warum nur? Es ginge auch anders. Es ist ein besorgniserregendes Signal, wenn Lehrerinnen auf islamische Sichtbarkeit & Präsenz in den Schulen vor Schulkindern kategorisch bestehen. Das müßte alles nicht sein. Viele Schweizer Bürger (m/w/d) haben mittlerweise endlose Islam-Kopftuch-Debatten und Kontroversen satt. Sie wollen keine islamische Ganzkörperverhüllung beim weiblichen Lehrkörper im Unterricht haben, quasi als Aushängeschild oder Propagandamittel des Islam, auch wenn gerne auf tiefste muslimische Frömmigkeit hierbei verwiesen wird. Fehlte nur noch, daß bei entsprechender Gesinnung manche Lehrerinnen auch noch ihr Gesicht abdecken wollten. In einer pluralen Gesellschaft müssen weibliche und männliche Lehrkräfte aushalten können, daß wenigstens in Klassenzimmern keine Präsenz eines islamischen Weltbilds mit Koran- und Scharia-Thematik stattfindet. Notfalls müssen hierfür eben gesetzliche Regeln das letzte Wort haben.
08.08.25
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