Mehrere Freibäder in Baden-Württemberg schließen mit neuen Bekleidungsregeln Burkinis faktisch aus. Die Begründung: Hygiene und Wirtschaftlichkeit. Die neue Verordnung sorgt für Unmut und Kritik.

In mehreren Freibädern Baden-Württembergs gelten seit dieser Saison neue Vorschriften zur Badebekleidung. Männer müssen fortan eng anliegende Badehosen tragen, Frauen dürfen Kleidung höchstens bis zu den Knien und Ellenbogen tragen. Burkinis sowie weite Badeshorts sind damit ausgeschlossen.
Besonders deutlich formuliert dies das Parkschwimmbad Lörrach, das die Anpassung seiner Badeordnung mit Hygiene- und Wirtschaftlichkeitsgründen begründet.
Lange Badekleidung, so heißt es, bringe mehr Schmutz ins Wasser und belaste die Filtertechnik. Vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten sei die Maßnahme notwendig, um das Angebot aufrechterhalten zu können. Zugleich räumt das Bad ein, dass die Regelung religiöse Badegäste vor Herausforderungen stelle, betont jedoch die Entscheidung „zum Wohle der Allgemeinheit“.
Die neue Kleiderordnung hat eine breite Debatte ausgelöst. Während Befürworter auf geltende Regeln in anderen Ländern verweisen – etwa wie in Frankreich Verbot – kritisieren andere die Maßnahme als indirekte Diskriminierung. Der Ortsverband der Grünen Markgräflerland wirft den Verantwortlichen mangelnde Neutralität vor.
Auch auf sozialen Medien spaltet das Thema: Zwischen Rufen nach kultureller Anpassung und Plädoyers für religiöse Freiheit wird deutlich, dass hinter der Kleiderfrage weit mehr steckt als bloße Stofflängen. Es geht um Zugehörigkeit, Teilhabe – und die Grenzen kommunaler Ordnungspolitik.