Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Beamtengesetz

Kopftuchverbot durch die Hintertür? – KRM kritisiert Gesetzesänderung

Das geplante Kopftuchverbot für Beamtinnen wird stark kritisiert. Nun fordert der Koordinationsrat der Muslime die Mitglieder des Bundesrates dazu auf, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.

05
05
2021
© KRM, bearbeitet iQ
Mitglieder des KRM (Archivfoto: 2019) © KRM, bearbeitet iQ

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist enttäuscht darüber, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“ ohne Weiteres den Bundestag passiert hat. „Der Gesetzesentwurf gibt Bundes- und Landesbehörden ein Instrument in die Hand, mit der sie das Tragen beispielsweise von Kopftüchern und Kippas bei Beamtinnen und Beamten verbieten können, auch wenn der Ausgangspunkt zur gesetzlichen Regelung Tätowierungen sind“ erklärt der KRM in einer Pressemitteilung.

Dieses Gesetz schränke das Grundrecht auf Religionsausübung für Beamtinnen und Beamten muslimischen Glaubens im erheblichen Maße ein.

Kopftuch oder Beruf? – ein falsches Signal

Mit dieser Regelung seien Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. In der Praxis werde sie insbesondere Musliminnen treffen, die ein Kopftuch tragen – unabhängig von ihren Qualifikationen und Eignungen. „Sobald der Dienstherr meint, das Kopftuch könnte das Vertrauen in die neutrale Amtsführung beeinträchtigen, kann er ein Verbot aussprechen – was jedoch konkret diese neutralen Erscheinungsmerkmale sein sollen, werden im Zweifel Richterinnen und Richter entscheiden müssen“, so der KRM.

Muslime starten Petitionen zum Kopftuchverbot. Zur Petition:

Musliminnen mit Kopftuch sind Teil der Gesellschaft

Durch dieses Gesetz werden Musliminnen ein weiteres Mal vor die Wahl gestellt, sich „entweder für ihr Kopftuch oder für einen Beamtenberuf ohne Kopftuch zu entscheiden“. Das sei das falsche Signal an die vielen Musliminnen und Muslime in unserem Land. Dadurch werde auch das Vertrauen in die staatlichen Institutionen erheblich geschwächt.

„Die Ausgrenzung und Stigmatisierung von muslimischen Frauen im beruflichen Dienst kann und sollte nicht im Interesse der Bundesregierung sein.“

Das muslimische Leben in Deutschland zeigt sich in seiner großen Vielfalt. Frauen mit Kopftuch gehören zum Selbstbild der deutschen Gesellschaft und sind ein fester Bestandteil unserer Öffentlichkeit, wie auch Frauen ohne Kopftuch ihren natürlichen Platz in der muslimischen Gemeinschaft haben. Aus diesem Grund rufe der Koordinationsrat der Muslime die Mitglieder des Bundesrates dazu auf, sich gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen und sich somit gegen die Diskriminierung von Musliminnen mit Kopftüchern zu stellen.

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Die erste Lesung des neuen Gesetzes hat den Bundesrat jedenfalls problemlos passiert.
05.05.21
21:02
Vera Praunheim sagt:
Besteht das Selbstbild der deutschen Gesellschaft aus Frauen mit islamischen Kopf-Verhüllungen? Und besteht das Selbstbild der iranischen Gesellschaft - als Ausdruck islamischer Hochkultur - aus Frauen mit christlichen Kreuzen, die auffällig am Hals getragen werden? Wollen Islamgläubige (w/m/d) während ihrer Beamtentätigkeit geradezu penetrant auffällig ihre islamische Religionsausübung zur Schau stellen und hartnäckig darauf beharren, daß dies ein fester und natürlicher Bestandteil des öffentlichen Beamtentums mit regem Publikumsverkehr wäre? Sind diese Gesetzesänderungen nicht ein begrüßenswertes Signal, daß besonders extremeren Formen von Religionsausübung mit staatlichen Einnahmeversuchen entschieden die Stirn geboten wird? Der radikale Islam wartet nur auf kleine Schlupflöcher um dann wie eine Hydra umso besser wüten zu können. Nicht umsonst hat Bundesinnenminister Seehofer gerade erst den salafistischen Verein "Ansaar International" und alle Ableger dieser Vereinigung verboten. So gab es jetzt Groß-Razzien in zehn Bundesländern mit Bankkonten-Beschlagnahmungen. Vorwurf: Terrorfinanzierung und salafistische Missionierung in Deutschland über ein Geflecht aus Vereinen und Einzelpersonen durch Verbreitung islamisch-extremistischer Inhalte. Sogar Kinder werden zu salafistischem "Unterricht" gebracht zur Verinnerlichung entsprechender extremistischer Inhalte und Glaubensüberzeugungen. Islam-extremistische Unterwanderungsversuche durch Hintertüren und über spezielle Kinder-Unterrichtungs-Camps?
06.05.21
20:06