Eine muslimische Frau geht in Koblenz juristisch gegen das beschlossene Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vor. Das Verbot verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Eine muslimische Frau wehrt sich juristisch gegen das jüngst in Koblenz beschlossene Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder. Die Frau habe am Freitag dagegen Widerspruch eingelegt, teilte ihr Anwalt in Koblenz mit. Seine Mandantin sei eine gläubige Muslimin, die in Koblenz wohne und aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sei, schwimmen zu gehen. Aufgrund ihres Glaubens könne sie nur in einem Burkini baden gehen.
Dies sei ihr aber seit Jahresbeginn aufgrund der neuen Haus- und Badeordnung nicht mehr möglich. Der Koblenzer Stadtrat hatte Mitte Dezember mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste „den Nassbereich“ der Schwimmbäder nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts betreten dürfen.
Das Burkini-Verbot verstoße unter anderem gegen die im Grundgesetz garantierte Glaubensfreiheit, sagte der Anwalt. Dazu gehöre auch das Recht, sein „gesamtes Verhalten an den Lehren“ des Glaubens auszurichten. Das Tragen eines Burkinis beruhe „auf religiösen Gründen“. Außerdem dürfe niemand wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Das Verbot verstoße deshalb auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Der Widerspruch hat nach Angaben des Anwalts eine aufschiebende Wirkung. Deshalb könne die Haus- und Badeordnung vorläufig „nicht vollzogen werden“. (dpa/iQ)