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Moscheeschließungen

IGGÖ-Schurarat leitet Reformprozess ein

Die IGGÖ beschließt bei der außerordentlichen Sitzung des Schurarats einen umfassenden Reformprozess der Religionsgemeinschaft. Sie gehe gestärkt und in Eintracht aus der Sitzung hervor.

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07
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IGGÖ
IGGÖ bezieht Stellung zum Anti-Terror-Paket und dem Islamgesetz © IGGÖ/screenshot

Bei der außerordentlichen Schuraratssitzung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) am Samstag (30.06.2018) einigte sich der Schurarat der Religionsgemeinschaft auf einen umfassenden Reformprozess um die Strukturen der IGGÖ den Herausforderungen der Zeit anzupassen. Für dieses Vorhaben solle eine Kommission eingerichtet werden, die die Umstrukturierung einleitet.

Damit reagiert die Religionsgemeinschaft auf die aktuellen Moscheeschließungen durch die österreichische Bundesregierung sowie den kontroversen Debatten darüber, inwieweit die Moscheeschließungen durch das Agieren des IGGÖ- Präsidenten Ibrahim Olgun sowie die Einwilligung in das Islamgesetz vor drei Jahren selbstverschuldet sind.

„Die Vorgehensweise der Regierung rund um die Moscheeschließungen und die Imam-Ausweisungen stellen für uns einen besorgniserregenden Bruch mit der bewährten Linie der österreichischen Politik im Umgang mit den Muslimen in Österreich dar. Gleichsam wurden wir in den vergangenen Wochen Zeuge, wie leicht das neue Islamgesetz sich für populistische Zwecke instrumentalisieren lässt “, so Ümit Vural, Vorsitzender des Schurarates der IGGÖ.

Nun wolle die IGGÖ geschlossen gegen die Moscheeschließungen und die Stigmatisierung von Muslimen vorgehen. „Die IGGÖ und ihre Organe gehen aus diesem Treffen gestärkt und in Eintracht heraus“, stellte der Präsident der IGGÖ Ibrahim Olgun fest. Zuvor wurde über den Rücktritt des Präsidenten und Neuwahlen diskutiert.

Moscheeschließungen erstmal aufgehoben

Das Verwaltungsgericht Wien hat die von der Bundesregierung angeordneten Moscheeschließungen erstmal ausgesetzt und dem Antrag der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit bleibt die Arabische Kultusgemeinde als „Rechtspersönlichkeit“ zunächst bestehen und kann die Moscheen weiterhin betreiben. Die Vorwürfe gegen die Arabische Kultusgemeinde werden nun geprüft. Die österreichische Bundesregierung kündigte an, jedes rechtliche Mittel zu nutzen, um die Moscheeschließungen durchzusetzen.