Österreich

Bündnis in Wien ruft zu Demonstration gegen Kopftuchverbot auf

Am 13. Februar wollen Aktivisten und Betroffene in Wien gegen das Kopftuchverbot für Schülerinnen protestieren. Sie kritisieren das neue Gesetz als diskriminierend. Anlass ist der Beginn der Aufklärungsphase.

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Symbolbild: Kopftuchverbot - Proteste in Dänemark © instagram, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Proteste gegen das Kopftuchverbot © instagram, bearbeitet by iQ

Ein Bündnis aus 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat zu einer Demonstration gegen das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren am 13. Februar in Wien aufgerufen. Mit dem Protest wollen die Initiatoren auf die aus ihrer Sicht negativen Folgen des im Dezember beschlossenen Gesetzes aufmerksam machen.

Anlass für den Aufruf ist der Beginn der sogenannten Aufklärungsphase zum Kopftuchverbot an Schulen nach den Semesterferien. Mitte Dezember wurde das Gesetz im Nationalrat beschlossen.

In Wien und Niederösterreich werden seit Montag Gespräche mit betroffenen Schülerinnen und ihren Eltern geführt, wenn Mädchen mit einem Kopftuch zum Unterricht erscheinen. Ziel ist es, sie zum Ablegen der Kopfbedeckung zu bewegen.

Kopftuchverbot stigmatisiert Musliminnen

Die Leiterin der Rechtsberatung der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit, Dunia Khalil, warnte vor zunehmender Diskriminierung. „Dieses Gesetz führt zu mehr Ausgrenzung und verstärkt antimuslimischen Rassismus“, sagte sie. Malika Mataeva von der Initiative „Nein zum Kopftuchverbot“ erklärte: „Muslimische Mädchen werden stigmatisiert und in ihrer Würde verletzt.“

Auch die unabhängige Gleichbehandlungsanwaltschaft äußerte rechtliche Bedenken. „Das Verbot richtet sich gezielt gegen eine Religion und misst einem religiösen Symbol eine negative Bedeutung zu“, betont die Leiterin Sandra Konstatzky. Rechtsanwalt Marawan Mansour rechnet mit Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof. „Beschwerden werden bereits vorbereitet“, erklärte er. Bereits das 2019 eingeführte Verbot war 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden.

Geldstrafe bei wiederholten Verstößen

Das Gesetz sieht vor, dass bei wiederholten Verstößen ab dem Schuljahr 2026/27 Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden können. Zuvor müssen Gespräche mit Eltern und Schülerinnen geführt werden. In letzter Konsequenz können auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie Gerichte eingeschaltet werden. Die Organisatoren der Demonstration fordern die Rücknahme des Verbots. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und das Gleichbehandlungsgesetz.