Der Vater des Hanauer Attentäters bleibt dem Prozess erneut fern – und zeigt damit einmal mehr die Ohnmacht staatlicher Stellen im Umgang mit rechtsextremen Provokateuren.

Der Berufungsprozess gegen den Vater des rechtsextremen Attentäters von Hanau hat mit einem bezeichnenden Start begonnen: Der 78-Jährige blieb dem Gericht unentschuldigt fern – ein weiterer Akt der Missachtung gegenüber den Opfern, ihren Angehörigen und dem Rechtsstaat.
Dass er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschien, reiht sich ein in ein Muster von Provokation, Verweigerung und rassistischen Ausfällen, für das er bereits mehrfach verurteilt wurde.
Der Mann war im Vorjahr wegen Volksverhetzung, versuchter Nötigung, Beleidigung, Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz und falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt worden. Trotzdem kam es erneut zur Berufung – sowohl durch ihn als auch durch die Staatsanwaltschaft.
Der Vater des Attentäters fiel immer wieder durch rassistische Pamphlete und gezielte Einschüchterungen gegenüber Angehörigen der Ermordeten auf. Dass er trotz bestehendem Annäherungsverbot aktiv Kontakt zu ihnen suchte, zeigt, wie ungebrochen seine rechtsextremen Denkmuster und Feindbilder sind. Schon 2023 wurde er wegen weiterer Beleidigungen zu 9.000 Euro Strafe verurteilt.
Trotz seines Nichterscheinens wurde die Berufung zunächst zurückgewiesen – nur um später wegen einer überraschend auftauchenden Vollmachtserklärung doch wieder zugelassen zu werden. Das Verfahren muss nun erneut angesetzt werden. Für viele Hinterbliebene ist es ein weiterer Schlag: Wieder Verzögerungen, wieder Formalitäten, wieder das Gefühl, dass der Staat dem strukturellen Problem nicht gewachsen ist.
Die Tatnacht von 2020, in der sein Sohn neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete, hängt wie ein Schatten über dem Prozess. Mehrere Gutachten attestieren dem Vater eine Persönlichkeitsstörung und eine Art Querulantenwahn – doch sein Verhalten, seine rassistischen Ausfälle und seine ständigen Grenzüberschreitungen stehen nicht im luftleeren Raum. Sie sind Teil desselben toxischen Klimas, in dem der Attentäter aufwuchs, radikalisiert wurde und schließlich mordete.
Dass dieser Mann immer wieder Grenzen überschreiten kann, ohne dass konsequente Maßnahmen greifen, ist ein erneuter Hinweis auf das staatliche Versagen im Umgang mit rechtsextremen Gefährdern – lange vor und auch nach dem Attentat. Bereits beim ursprünglichen Verfahren musste er zwangsweise vorgeführt werden und legte sich im Gerichtssaal demonstrativ auf den Boden, um das Verfahren zu sabotieren. Trotzdem wird er erneut geschont, erneut neu angesetzt, erneut gewährt.
Während Verteidigung und Staatsanwaltschaft betonen, das „Problem“ ließe sich nicht allein durch die Justiz lösen, bleibt die zentrale Frage: Warum gelingt es dem Staat seit Jahren nicht, rechtsextremes Verhalten konsequent zu sanktionieren – besonders dann, wenn es aus dem Umfeld eines rassistischen Massenmordes stammt? (dpa/iQ)