Nordrhein-Westfalen

Land sieht keinen Regelungsbedarf für Gebetsräume an Schulen

Ob Schüler einen Raum fürs Gebet bekommen, entscheiden in NRW die Schulen selbst. Das Land sieht keinen Regelungsbedarf.

28
07
2025
Symbolbild: Der ehemalige Gebetsraum an dem Campus Essen © RAMSA
Symbolbild: Der ehemalige Gebetsraum an dem Campus Essen © RAMSA

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will es weiterhin den Schulen überlassen, ob sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Gebetsräume zur Verfügung stellen. Eine einheitliche Regelung sei nicht geplant, antwortete Schulministerin Dorothee Feller (CDU) auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion.

Eine vollständige Übersicht, wie viele der rund 5.000 Schulen in NRW über Gebetsräume verfügen, liegt der Landesregierung demnach nicht vor. In einer aktuellen Abfrage hätten dies aber 176 Bildungsstätten quer durch alle Schulformen bejaht, wie die Ministerin mitteilte. Darunter waren 61 Gymnasien und 44 Grundschulen, die damit die Liste anführten.

„Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit“, betonte Feller. Das Grundgesetz garantiere Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die ungestörte Religionsausübung und berechtige Schülerinnen und Schüler grundsätzlich, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein (rituelles) Gebet zu verrichten. „Diese Berechtigung findet ihre Begrenzung in der Wahrung des Schulfriedens und im schulischen Miteinander.“

Der Landesregierung sei nicht bekannt, dass Interessenverbände aktiv an Schulen mit Handreichungen für die Einrichtung oder Nutzung von Gebetsräumen Werbung machten, erwiderte Feller auf eine entsprechende Frage der SPD. Ohnehin dürften grundsätzlich keine schulfremden Druckschriften auf dem Schulgrundstück an Schüler verteilt werden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Die hier genannte Sichtweise des Landes Nordrhein-Westfalen ist zielführend und angebracht. Wo käme man denn hin, wollte man allen möglichen Religions-Vorstellungen gerecht werden wollen und diese in den schulischen Alltag verbindlich einbauen. Das ginge sowieso überhaupt nicht. Am Ende würden dann Schul-Imame das Zepter übernehmen wollen und alles nach ihren Vorstellungen islamisch dirigieren und anleiten wollen. Koranbuch und Scharia-Themen bestimmten sodann den Alltag und die Namen der Gymnasien würden aus islamischen Texten hergeleitet. Sowas braucht der deutsche Bildungsauftrag garantiert nicht. Heute nicht. Morgen auch nicht. Und übermorgen erst recht nicht.
29.07.25
0:25
Cumali Mol sagt:
Derartige Artikel nehmen dem Emirat-Ostfriesland-Netzwerk (auch ich habe keinen Überblick darüber) den Wind aus den Segeln. Wenn die Muslime ungestört beten können, dann ist das in jeder Hinsicht begrüßenswer. Uns hat man damals versucht systematisch und staatlich angeordnet zu assimilieren. Man hat uns mit Blick auf unsere Herkunftsländet Minderwertigkeitskomplexe versucht einzuimpfen. Nun erkennt die Politik wie fragil und destabilisierend diese Politik war. Der ein oder andere von uns ist deswegen sogar Terrorist gewirden. Der Staat braucht die Muslime und die Muslime brauchen den Staat. Wie und wohin sich das ganze weiterentwickelt entscheiden nicht wir - sondern Allah, der Liebevolle. Was nicht heißt, dass wir Ihm gegenüber keine Wünsche äußern dürfen. Ganz im Gegenteil!
30.07.25
20:56
grege sagt:
Nichtmuslimische Schüler haben auch keine Gebetrsräume, so dass diese Privilegien unanagebracht. sind. Zur not kann ein Schüler auch in einer stillen Ecke oder auf dem stillen Örtchen sein Gebet verrichtten.
02.08.25
18:35