









Morgen begehen Muslime das Opferfest – doch in Nordrhein-Westfalen sorgt die Entscheidung mehrerer Schulen für Ärger: Muslimische Kinder erhalten keinen zusätzlichen freien Tag, stattdessen wird mancherorts auf den Pfingstmontag verwiesen.
In Nordrhein-Westfalen geraten mehrere Schulen in die Kritik, weil sie muslimischen Kindern am Opferfest keinen zusätzlichen freien Tag gewähren oder stattdessen auf den ohnehin unterrichtsfreien Pfingstmontag verweisen. Zahlreiche Eltern haben sich in den vergangenen Tagen bei unserer Redaktion beschwert und sehen darin eine Missachtung religiöser Bedürfnisse sowie eine verfehlte Praxis in einer pluralistischen Gesellschaft.
Bislang sei in den vergangenen Jahren eine unkomplizierte Freistellung zum Opferfest in vielen Schulen problemlos ermöglicht worden. Auch deshalb, weil der erste Tag des Opferfests häufig auf ein Wochenende oder in die Sommerferien fiel.
Die aktuellen Rückmeldungen weichen allerdings davon stark ab und sorgen daher für erhebliche Verunsicherung in den betroffenen Familien, auch die WAZ berichtet. Einige Eltern hätten geäußert, dass Lehrkräfte oder Schulen in diesem Jahr sagten, dass eine Befreiung nur einmal im Jahr – beispielsweise zum Ramadanfest – möglich sei.
Entgegen der Darstellung einiger Schulen hat das nordrhein-westfälische Schulministerium bereits vor einigen Jahren verbindliche Vorgaben veröffentlicht, die eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern an islamischen Feiertagen ausdrücklich empfehlen. In einem Erlass aus dem Jahr 2019 wird klar festgehalten, dass Anträge auf Beurlaubung für religiöse Feiertage grundsätzlich zu genehmigen sind. Zwar ist eine Beurlaubung in der Regel auf einen Tag begrenzt, doch Schüler haben ein individuelles Recht, den Tag selbst zu wählen. Schulen dürfen nicht pauschal auf einen anderen Tag verweisen oder die Freistellung grundsätzlich verweigern.
Diese Regelung gilt auch für das bevorstehende Opferfest, das zu den wichtigsten islamischen Feiertagen zählt. Die Entscheidung der Schulen, ist daher nicht nur fragwürdig, sondern auch rechtlich bedenklich.
Während einige Schulen nach der Kritik von Eltern und Gemeinden ihre Praxis angepasst haben und inzwischen Beurlaubungen für muslimische Feiertage gewähren, beharren andere weiterhin auf restriktiven Regelungen und verweigern die Freistellung. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Anerkennung religiöser Vielfalt im Schulalltag noch immer nicht flächendeckend angekommen ist.
Positiv hervorzuheben ist etwa die Bergschule in Duisburg, die Eltern ausdrücklich die Möglichkeit gibt, ihre Kinder für das Opferfest und andere religiöse Feiertage vom Unterricht freistellen zu lassen. Auf der Schulhomepage heißt es: „Bitte mailen Sie der Klassenlehrkraft vor dem Feiertag kurz und formlos die Bitte um eine Freistellung/Beurlaubung Ihres Kindes.“ Damit setzen Schulen wie die Bergschule ein Zeichen für Respekt und Offenheit gegenüber den religiösen Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler.