Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Nordrhein-Westfalen

Mehrere Schulen in NRW verweigern Schülern freien Tag zum Opferfest

Morgen begehen Muslime das Opferfest – doch in Nordrhein-Westfalen sorgt die Entscheidung mehrerer Schulen für Ärger: Muslimische Kinder erhalten keinen zusätzlichen freien Tag, stattdessen wird mancherorts auf den Pfingstmontag verwiesen.

05
06
2025
Symbolbild: Schule © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Schule © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

In Nordrhein-Westfalen geraten mehrere Schulen in die Kritik, weil sie muslimischen Kindern am Opferfest keinen zusätzlichen freien Tag gewähren oder stattdessen auf den ohnehin unterrichtsfreien Pfingstmontag verweisen. Zahlreiche Eltern haben sich in den vergangenen Tagen bei unserer Redaktion beschwert und sehen darin eine Missachtung religiöser Bedürfnisse sowie eine verfehlte Praxis in einer pluralistischen Gesellschaft.

Bislang sei in den vergangenen Jahren eine unkomplizierte Freistellung zum Opferfest in vielen Schulen problemlos ermöglicht worden. Auch deshalb, weil der erste Tag des Opferfests häufig auf ein Wochenende oder in die Sommerferien fiel.

Die aktuellen Rückmeldungen weichen allerdings davon stark ab und sorgen daher für erhebliche Verunsicherung in den betroffenen Familien, auch die WAZ berichtet. Einige Eltern hätten geäußert, dass Lehrkräfte oder Schulen in diesem Jahr sagten, dass eine Befreiung nur einmal im Jahr – beispielsweise zum Ramadanfest – möglich sei.

Wie sieht die Rechtslage in NRW aus?

Entgegen der Darstellung einiger Schulen hat das nordrhein-westfälische Schulministerium bereits vor einigen Jahren verbindliche Vorgaben veröffentlicht, die eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern an islamischen Feiertagen ausdrücklich empfehlen. In einem Erlass aus dem Jahr 2019 wird klar festgehalten, dass Anträge auf Beurlaubung für religiöse Feiertage grundsätzlich zu genehmigen sind. Zwar ist eine Beurlaubung in der Regel auf einen Tag begrenzt, doch Schüler haben ein individuelles Recht, den Tag selbst zu wählen. Schulen dürfen nicht pauschal auf einen anderen Tag verweisen oder die Freistellung grundsätzlich verweigern.

Diese Regelung gilt auch für das bevorstehende Opferfest, das zu den wichtigsten islamischen Feiertagen zählt. Die Entscheidung der Schulen, ist daher nicht nur fragwürdig, sondern auch rechtlich bedenklich.

Einige Schulen rudern zurück

Während einige Schulen nach der Kritik von Eltern und Gemeinden ihre Praxis angepasst haben und inzwischen Beurlaubungen für muslimische Feiertage gewähren, beharren andere weiterhin auf restriktiven Regelungen und verweigern die Freistellung. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Anerkennung religiöser Vielfalt im Schulalltag noch immer nicht flächendeckend angekommen ist.

Positiv hervorzuheben ist etwa die Bergschule in Duisburg, die Eltern ausdrücklich die Möglichkeit gibt, ihre Kinder für das Opferfest und andere religiöse Feiertage vom Unterricht freistellen zu lassen. Auf der Schulhomepage heißt es: „Bitte mailen Sie der Klassenlehrkraft vor dem Feiertag kurz und formlos die Bitte um eine Freistellung/Beurlaubung Ihres Kindes.“ Damit setzen Schulen wie die Bergschule ein Zeichen für Respekt und Offenheit gegenüber den religiösen Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler.

Leserkommentare

Timotheus sagt:
Problemlos können hier benannte religiöse Bedürfnisse oder Gepflogenheiten am Pfingstmontag nach eigenem Gutdünken befriedigt werden. Da brauchen muslimische Eltern nicht extra Remmidemmi oder Empörung betreiben, weil ihnen das nicht passen will. Dieses Land ist kein islamisches Land.
06.06.25
2:14