









Ein Fitnessstudio verweigert einer Muslimin mit Kopftuch den Zutritt – nun hat das Amtsgericht Aachen entschieden: Die Hausordnung greife unzulässig in die Religionsfreiheit ein. Doch strukturelle Folgen bleiben aus.
Eine Muslimin aus Aachen hat im Streit mit der Fitnessstudiokette Selection Fitness einen gerichtlichen Erfolg erzielt. Das Amtsgericht Aachen sprach der 29-Jährigen eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zu. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Juni 2023, als ihr der Zutritt zum Training verwehrt wurde, weil sie ein enganliegendes Sportkopftuch trug.
Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Soziologin mit georgisch-christlichem Familienhintergrund auf TikTok über ihre Erlebnisse berichtete – ihre Videos erreichten mehr als 2,7 Millionen Aufrufe.
Die Klägerin war über zehn Jahre lang Mitglied bei Selection Fitness. Nach ihrer Konversion zum Islam 2022 trainierte sie erstmals im Juni 2023 mit Kopftuch – und wurde prompt abgewiesen. Das Studio berief sich auf eine interne Hausordnung, die religiöse Symbole angeblich aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Kündigung folgte kurz darauf. Ein Vergleichsangebot von 2500 Euro samt Verschwiegenheitsklausel lehnte die Muslimin ab.
Der Richter im Amtsgericht urteilte nun, dass die Klägerin wegen ihrer Religion benachteiligt wurde. Die Begründung der Beklagten – Schutz vor Überhitzung – hielt das Gericht für nicht stichhaltig. Zwar sei es rechtlich möglich, bei konkreter Gefährdung Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz zu machen. Doch im vorliegenden Fall sei ein solches Risiko nicht ausreichend belegt worden. Vielmehr stelle das Kopftuchverbot einen „starken Eingriff in die Religionsfreiheit“ dar und benachteilige insbesondere muslimische Frauen, so der Richter.
Das Urteil zeigt auch, dass es sich bei Selection Fitness nicht um einen Einzelfall handelt: Zwischen 2013 und 2017 verlor die Kette bereits fünf ähnliche Verfahren. Aussagen aus einem früheren Schlichtungsgespräch offenbaren eine bedenkliche Haltung gegenüber muslimischen Frauen – etwa der Vorschlag, man könne doch „Löcher ins Kopftuch schneiden, damit die Ohren frei sind“.
Rechtliche Auswirkungen auf die umstrittene Hausordnung hat das Urteil nicht. Zivilgerichte entscheiden nur zwischen den konkreten Parteien – eine grundsätzliche Änderung der Regeln ist also nicht verpflichtend.