Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leipzig

Rechtsextrem gesinnter Soldat verliert Dienstgrad

Ein Soldat, der der rechtsextremen Identitären Bewegung anhängt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

28
08
2024
0
Bundeswehr
Symbolbild: Bundeswehr © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Ein Soldat, der sich aktiv für die rechtsextreme Identitäre Bewegung (IB) in Deutschland engagiert hat, darf seinen militärischen Dienstgrad nicht mehr führen. Zudem büßt er nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Beihilfe in Höhe von mehr als 23.000 Euro ein. Der 2. Wehrdienstsenat des Gerichts in Leipzig hat mit seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil die gegen den Oberleutnant der Reserve verhängte disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme bestätigt. Der Soldat habe seine verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzt. (Az.: BVerwG 2 WD 9.23)

Bei Aufbau von Regionalgruppe mitgewirkt

Nach Angaben des Gerichts engagierte sich der Mann 2015/16 für die IB. Er habe beim Aufbau einer Regionalgruppe in Bayern mitgewirkt und sei auch in einem Werbefilm der Identitären Bewegung aufgetreten. Die IB habe bereits damals verfassungswidrige Ziele verfolgt, so das Bundesverwaltungsgericht. Sie widerspreche dem Grundsatz, dass alle Staatsbürger gleich sind, und unterscheide Deutsche „erster“ und „zweiter Klasse“. Zudem fordere sie die Abschaffung von Parteien und Parlament, was klar der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspreche.

Rechtsgesinnung aus „innerer Überzeugung“

Der inzwischen aus der Bundeswehr ausgeschiedene Zeitsoldat habe sich der IB-Programmatik aus innerer Überzeugung angeschlossen, urteilte der Wehrdienstsenat. „Da er die politischen Ziele der Identitären Bewegung kannte und aufgrund seines Studiums der Staatswissenschaften zu bewerten verstand, war bei seinem Engagement für die Identitäre Bewegung von einer zumindest bedingt vorsätzlichen verfassungswidrigen Betätigung auszugehen.“ Die Verhandlungen der beiden Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind in aller Regel nicht öffentlich. (dpa, iQ)