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Aachen

Kein Kopftuch erlaubt – Muslimin verklagt Fitnessstudio

Im Juni 2023 kündigt ein Fitnessstudio in Aachen den Vertrag einer jungen Muslimin, weil sie beim Training ein Kopftuch trägt. Grund: Überhitzungsgefahr. Die junge Muslimin fühlt sich diskriminiert und verklagt das Unternehmen.

15
08
2024
Kein Kopftuch im Fitnessstudio
Symbolbild: Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Aachener Fitnessstudiokette Selection Fitness ist wiederholt in die Schlagzeilen geraten, da das Unternehmen aufgrund seiner Geschäftspraktiken gegenüber Muslimen und offenbar nicht-deutschen Personen mehrfach verklagt wurde. Der Geschäftsführer wurde in der Vergangenheit zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.

Nun ist erneut eine Klage beim Aachener Amtsgericht anhängig. Eine 28-jährige Soziologin klagt nach einem gescheiterten Schlichtungsversuch gegen die diskriminierende Hausordnung des Fitnessstudios. Im Juni 2023 kündigte Selection Fitness ihren Vertrag, nachdem sie mit Kopftuch im Studio erschien. Die sofortige Vertragsbeendigung wurde mit der Gefahr einer Überhitzung begründet. Zuvor hatte sie ohne Kopftuch dort trainiert.

Mit Mitte 20 entschied sie sich, zum Islam zu konvertieren und das Kopftuch zu tragen. Die junge Muslimin hält die Begründung des Fitnessstudios für vorgeschoben und fühlt sich diskriminiert.

Auch bei einem Schlichtungsgespräch mit dem Geschäftsführer wurden ihrer Aussage nach mehrfach diskriminierende und feindliche Aussagen gegenüber dem Islam und dem Kopftuch geäußert. Da für sie eindeutig war, dass es sich um Diskriminierung und nicht um eine tatsächliche Sorge vor Überhitzung handelt, entschloss sich die junge Frau, das Fitnessstudio zu verklagen.

Als sie ihre Geschichte der Aachener Zeitung erzählte und diese ihre Recherchen begann, wurde ein Anwalt von Selection Fitness aktiv. Er bot der jungen Muslimin eine Geldsumme an, damit sie sich zur Verschwiegenheit verpflichtete. Sie lehnte das Angebot ab und entschied sich, ihre Klage weiter zu verfolgen, da sie sich ungerecht behandelt fühlte. „Die Geldsumme spielte für mich keine Rolle”, erklärte Sarah G. in einem Video auf der Plattform TikTok. Als Muslimin könne sie kein Teil von Ungerechtigkeit sein und deshalb hielt sie an ihrer Klage fest, die nun nach einem Jahr beim Amtsgericht eingegangen ist und bearbeitet wird.

Leserkommentare

Dilaver_Ç. sagt:
Sie hat kein Kopftuch getragen, sondern eine Trainingskappe, die von berühmten Sportartikelherstellern mit demselben atmungsaktiven Stoff produziert wird, mit dem Trainingsanzüge hergestellt werden, bis auf das Gesicht den gesamten Kopf bedeckt, und von muslimischen Frauen während des Trainings getragen wird.
15.08.24
15:20
Marco Polo sagt:
Islamische Koranbuch-Propaganda mit muslimischen Verhüllungs-Utensilien sind bei einem Mitgliedschafts-Training in deutschen Fitness-Studios meistens unerwünscht und belastend. Ich würde mich auch gegen eine solche Darstellungs-Penetranz aussprechen. Religion geht auch anders!
17.08.24
1:59