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Berlin

Innenministerium erweitert Einbürgerungstests mit Fragen zu Israel

Neue Fragen im Einbürgerungstest zu Israel werden Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.

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03
2024
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© shutterstock
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Neue Fragen im Einbürgerungstest zu Israel und jüdischem Leben werden Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Künftig sollen Themen wie Antisemitismus, das Existenzrecht Israels und jüdisches Leben in Deutschland ein größeres Gewicht im Einbürgerungstest bekommen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag. „Wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen“, teilte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf Nachfrage am Dienstag mit. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet.

„Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus. Da gibt es keinerlei Toleranz“, sagte Faeser. Unter anderem soll abgefragt werden, wie ein jüdisches Gebetshaus heißt, wann der Staat Israel gegründet wurde und wie Holocaustleugnung bestraft wird, heißt es in dem Fragenkatalog, der dem „Spiegel“ vorliegt. „Aus dem deutschen Menschheitsverbrechen des Holocaust folgt unsere besondere Verantwortung für den Schutz von Jüdinnen und Juden und für den Schutz des Staates Israel. Diese Verantwortung ist Teil unserer heutigen Identität“, sagte die Innenministerin.

Gesetz und Einbürgerungstest geändert

Bereits im Juni 2021 hatte ein Beschluss des Innenausschusses des Bundestages gefordert, die Fragen des Einbürgerungstests zu überarbeiten und um die Themen Antisemitismus, das Existenzrecht Israels und die jüdische Religion zu erweitern. Der Test dient dem Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. „Wer Deutsche oder Deutscher werden möchte, muss wissen, was das bedeutet und sich zu dieser Verantwortung Deutschlands bekennen“, sagte Faeser. „Dieses Bekenntnis muss klar und glaubhaft sein. Deshalb verändern wir nach dem Gesetz jetzt auch den Einbürgerungstest.“

Das neue Gesetz der Ampel-Regierung sieht vor, dass Zuwanderer bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können – vorausgesetzt, sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Auch können sie einen Doppelpass beantragen: „Wer deutsche Werte teilt und sich anstrengt, kann schneller den deutschen Pass bekommen und muss nicht mehr mit der alten Staatsangehörigkeit einen Teil seiner Identität aufgeben“, sagte die Innenministerin. (dpa, iQ)