Nach rechtsextremistischen Vorfällen will die Brandenburger Landesregierung den Weg dafür ebnen, dass Schulen schneller handeln können. Bildungsminister Freiberg sagt, was sein Ziel ist.
Die Brandenburger Schulen sollen nach dem Willen der Landesregierung schneller auf rechtsextremistische Vorfälle und andere Verfassungsverstöße mit Konsequenzen reagieren können. Das Kabinett stimmte am Dienstag dem Entwurf für ein neues Schulgesetz zu. „Wir wollen den Schulen ermöglichen, mit diesem Gesetzentwurf unmittelbare Konsequenzen zu ziehen“, sagte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD). „Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, sofort ein Kind, eine Schülerin, einen Schüler der Schule zu verweisen in der konkreten Situation.“ Das liege aber im Ermessen der Schule. Der Landtag muss noch über das Schulgesetz entscheiden.
Bisher greifen nach Angaben des Ministers erst Erziehungsmaßnahmen vor härteren Ordnungsmaßnahmen. Der Umgang mit solchen Vorfällen war bislang in einem Rundschreiben geregelt. Eine Lehrerin und ein Lehrer einer Schule in Burg im Spreewald hatten im April in einem anonymen Brief geschildert, sie seien täglich mit Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie konfrontiert. Beide waren danach rechten Anfeindungen ausgesetzt, sie verließen die Schule. Die Zahl gemeldeter rechtsextremistischer Äußerungen oder Handlungen in Schulen war im vergangenen Schuljahr stark gestiegen.
Die Schulen in Brandenburg müssen nach dem Entwurf des neuen Schulgesetzes künftig extremistisches, antisemitisches oder rassistisches Verhalten sofort dem Schulamt melden. Bisher habe es nicht die zwingende Verpflichtung gegeben, dass eine Schule jeden Vorfall an das staatliche Schulamt melde. „Wir legen jetzt fest, dass wir all diese Vorkommnisse wissen wollen“, sagte Freiberg. Er hatte die Lehrkräfte dazu aufgerufen, solche Vorfälle weiterzugeben. (dpa/iQ)