Sachsen-Anhalt

Land will Bestattungen ohne Sarg erlauben

Mehr Freiheiten bei Bestattungen – das will die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ermöglichen. Über einen Gesetzentwurf soll nun ausführlich diskutiert werden.

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01
2023
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Bestattungen
Symbolbild: Muslimische Bestattungen

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will das Bestattungsgesetz novellieren. Unter anderem soll der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein, wie Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg sagte.

Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP heißt es, man strebe eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an, um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden. Laut Grimm-Benne soll Friedhofsträgern in „begründeten Fällen“ aber ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Dies könne beispielsweise bei kirchlichen Friedhofsträgern zum Tragen kommen, sagte die Sozialministerin. Eine anderes Kriterium könne sein, wenn die Beschaffenheit des Bodens einer Tuchbestattung entgegenstünden. Über Widersprüche werde ihr Haus oder das Landesverwaltungsamt entscheiden, sagte die SPD-Politikerin.

Außerdem soll es künftig vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau geben. Die Änderung betrifft vor allem Erdbestattungen. Diese Forderung hätten die Strafverfolgungsbehörden jahrelang geäußert, sagte Grimm-Benne. Damit soll sichergestellt werden, dass möglicherweise unnatürliche Todesursachen nicht unentdeckt bleiben. Der Gesetzentwurf soll nun zur Anhörung freigegeben werden. Danach könnten die Änderungen beschlossen werden und im Jahr 2024 in Kraft treten.

Menschen sollen entscheiden

Die Grünen hatten zuletzt im Landtag auf umfassende Reformen gedrungen. Unter anderem sollte der Friedhofszwang gelockert werden. Wer die Asche von Verstorbenen auf dem eigenen Grundstück, auf ausgewiesenen kommunalen Flächen oder anderen Orten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers verstreuen möchte, soll dies aus Sicht der Grünen-Fraktion tun dürfen. „Unser Ziel bleibt weiterhin, dass Menschen mehr Entscheidungsmöglichkeit bekommen, was mit ihrem eigenen Körper nach dem Tod passiert“, erklärte Fraktionschefin Cornelia Lüddemann am Dienstag.

Das Thema Friedhofszwang sei ein „hochsensibler Bereich“, sagte Grimm-Benne. „Hinsichtlich der Koalitionäre gibt es da auch sehr unterschiedliche Auffassungen zu.“ Man müsse im Rahmen der Anhörung erörtern, ob ein solcher Vorschlag mehrheitsfähig sei. (dpa/iQ)