Neutralitätsgesetz

Kopftuchstreit in Berlin: Entscheidung lässt weiterhin auf sich warten

Das Neutralitätsgesetz in Berlin bedeutet für Musliminnen praktisch ein Berufsverbot. Aktuell wird es vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Abhängig vom Urteil soll das Gesetz abgeschafft werden.

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01
2023
Kopftuchstreit, Neutralitätsgesetz
Symbolbild: Kopftuchstreit in Berlin © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 in einem Einzelfall über das Berliner Neutralitätsgesetz entschieden. Einer Muslimin wurde eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Berlin eingestellt wurde. Die damalige Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte im Jahre 2021 gegen das Urteil eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 

Die aktuelle Koalition in Berlin erklärte im Koalitionsvertrag, dass sie die Zukunft des Neutralitätsgesetzes und das damit zusammenhängende Kopftuchverbot von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig machen werde. Doch seitdem ist nichts mehr zu hören.

Wie die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts auf Anfrage von IslamiQ nun mitteilte, befinde sich das Verfahren noch in Bearbeitung. „Es lässt sich derzeit zeitlich nicht näher eingrenzen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wurde (bislang) nicht bestimmt“, erklärte ein Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts. Die aktuelle Bildungsministerin des Landes Berlin war für ein Statement nicht zu erreichen. Eine Anfrage von IslamiQ blieb unbeantwortet.

Kopftuchstreit kostet Berlin 117.000 Euro 

Das vorhandene Neutralitätsgesetz in Berlin erhitzt weiter die Gemüter. Die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes ist eine zentrale Forderung der Fachkommission, die 2021 als Reaktion auf den fremdenfeindlichen Terroranschlag in Hanau eingesetzt wurde. Auch die Grünen-Politikerin und Sprecherin für Antidiskriminierung Tuba Bozkurt spricht sich für eine Abschaffung des Neutralitätsgesetzes aus. „Das Neutralitätsgesetz diskriminiert Kopftuch tragende Frauen, bedeutet praktisch ein Berufsverbot und greift in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein. Das müssen wir überwinden – ich bin klar für eine Abschaffung“, erklärt sie in einem Interview mit der TAZ.

Aus einer schriftlichen Anfrage zum Neutralitätsgesetz im Berliner Abgeordnetenhaus geht hervor, dass sich das Land Berlin seit 2017 mit neun Gerichtsverfahren zum Neutralitätsgesetz auseinandergesetzt hat. Dabei sind für das Land Berlin Kosten in Höhe von 117.022,04 Euro entstanden. Derzeit werde in einem weiteren Fall ein Rechtsstreit mit einer Lehrkraft geführt. Ihr wurde das Tragen des Kopftuches im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst untersagt.

Bündnis fordert Abschaffung des Kopftuchverbots

Bereits im August 2021 forderte das Bündnis #Gegenberufsverbot, das Land dazu auf, die verfassungsrechtliche Lage endlich ausdrücklich gesetzlich klarzustellen. „Das sogenannte Neutralitätsgesetz muss einschränkend ausgelegt werden, eine pauschale Ablehnung aufgrund des Tragens eines Kopftuches ist nicht gerechtfertigt“, erklärt das Bündnis in einer Pressemitteilung. Für Musliminnen bedeute das, dass sie ihrem erlernten Beruf nicht nachgehen können, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. „Dass ihnen nur wegen des Tragens eines Kopftuches ihre Neutralität gegenüber den Schülern abgesprochen wird, stößt auf Unverständnis und Ärger“, so das Bündnis.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist. Derartige Verbote könnten nur in Einzelfällen erlassen werden, wenn konkrete Gefahren für den Schulfrieden bestünden. Doch verbietet das Berliner Neutralitätsgesetz weiterhin das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in Polizei, Justizdienst und im Bildungsbereich. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet.

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Die ständigen und aufdringlichen Forderungen auf Zulassung einer totalen Überall-Präsenz islamischer Kopfverhüllungs-Tücher als Zeichen muslimischer Religiositätsgesinnung finden ja wohl demnächst eine klare Einordnung und Antwort durch das Bundesverfassungsgericht. Bis dahin sollten sich alle in entsprechender Geduld und Zurückhaltung üben. Es ist verständlich, wenn sich die Bildungsministerin diesbezüglich erst einmal zurückhält und den Gerichtsentscheid abwarten will. Hoffentlich wird das höchste Gericht in Deutschland in seinem Entscheidungsprozess auch eine recht interessante und aufschlußreiche Äußerung von Ali Erbas (62), dem Präsidenten der türkischen Religionsbehörde Diyanet, mit berücksichtigen & diese lautet: "Als Anführer muß man in jedem Bereich etwas zu sagen haben. Warum soll der Glaube nicht mitten in der Gesellschaft bemerkbar sein? Der Islam soll in alle Lebensbereiche einfließen, auch in die Justiz." (Quelle: Deutsche Welle "Diyanet: Eine Bedrohung für die säkulare Ordnung", 22.09.2021) Merke: An ihren Worten sollt ihr sie erkennen.
21.01.23
14:09
Abdussamed sagt:
Wenn die gelebte Realität und die "Rechtsprechung" auseinanderliegen. Ein Beispiel für dafür, dass der gelebte Islam 🕌 in Deutschland nicht toleriert wird. Neutralität ? Welcher Mensch ist zu 100 % neutral? Meine Lehrerinnen waren es jedenfalls nicht, obwohl Sie Beamte des Staates sind. Und keine von denen hatte das Hijab Gebot umgesetzt. An die muslimischen Verantwortlichen in Deutschland--> Anbiederung bringt langfristig nichts. Bitte lernen RÜCKGRAT zu zeigen.
21.01.23
16:28
Evergreen sagt:
„ Das Neutralitätsgesetz in Berlin bedeutet für Musliminnen praktisch ein Berufsverbot. „ Diese pauschale Aussage ist unwahr. 1] Die meisten Muslimas in Deutschland tragen kein Kopftuch, darunter sehr viele Richterinnen und Lehrerinnen. 2] Oder will IslamiQ diesen Frauen ohne Kopftuch das Muslimsein absprechen? Solche Denkart liegt die grundrechtswidrige Unsitte zugrunde, mit der oft Schüler und Verwandte muslimische Mädchen und Jugendliche zum Kopftuchtragen drangsalieren wollen. Solche Praxis erweist der muslimischen Sache keinen guten Dienst und fördert Misstrauen gegen diejenigen, (auch IslamiQ), die immer wieder nur ihre Opferrolle thematisieren ( - wobei ich antimuslimisches limisches Unrecht nicht relativieren will). 3] Wenn ich Muslimen von Juden erzähle, die zum Islam konvertierten, glauben sie es nicht oder reagieren mit emotionalen Aversionen – so meine Erfahrung. (Die Koranausgabe von Muhammad Asad scheint weitgehend noch unbekannt zu sein. ) Wie reagieren Muslime bei Lehrern und Richtern, die im Dienst Kippa auf dem Kopf oder demonstrativ ein Kreuz auf der Brust tragen? Nicht nur in Neukölln würden solche Symbole im Dienst bei vielen nur Abwehrgefühle verursachen, so wie auch weltanschauliche Fahnen auf Rathäusern oder weltanschauliche Armbinden bei Nationalfußballern im Einsatz m.E. wenig hilfreich sind. 4] Ich vermisse bei unseren großen islamischen Verbänden eine offene, ehrliche Diskussion darüber, dass der Koran solche Kopftücher, wie sie heute getragen werden, gar nicht vorsieht.
21.01.23
20:30
Neutralitätsgesetz fördert Rassismus und Antisemitismus sagt:
Das Berliner Neutralitätsgesetz fördert Rassismus und Antisemitismus. Es fordert förmlich zur Ausgrenzung auf und markiert die betroffenen Personen als zur Gesamtgesellschaft nicht zugehörig. Es ist verfassungsrechtlich mehr als nur problematisch, diesen Sachverhalt mit der "Neutralität" des Staates begründen zu wollen, zudem ist der Begriff "staatliche Neutralität" im Zusammenhang mit dem Bildungssektor politikwissenschaftlicher Unfug und zeugt von mangelndem Sachverstand der Akteure rund um den Erhalt dieses Gesetzes. Staatliche Neutralität kommt etwa im Zusammenhang bilateraler oder multilateraler, zwischenstaatlicher Aktivitäten zum Tragen, etwa im Bereich der Außenpolitik der Wirtschaftsförderung etc., innenpolitisch ist der Begriff nicht anwendbar, da hier das Grundgesetz über allem steht und die Regelung der Persönlichkeitsrechte vorgibt. Einen Satz über "neutralität" findet man hier vergeblich, eher im Gegenteil: Die Individualität ist hervorgehoben, Religionsferiheit und das Recht auf freie Entfaltung. Die Verteidiger von Neutralitätsgesetz, der Legitimierung von Diskriminierung und Stigmatisierung haben also schon juristisch schlicht ins Fettnäpfchen getreten und liegen rechtlich neben der Spur. Hinter diversen Gutachten, zahlreich namentlich genannten Rechtsanwält:innen, die eben keine Richter sind, sodner lediglich ihre Meinung kundtuin wollen, existiert eine auffällige Übereinstimmung der Schnittmengen zwischen den Befürwortern des neutralitätsgesetzes, diverser rechtspopulistischer und rechtsextremer Akteure, Gruppen und Parteien bis hin zu den "Juden in der AfD", die ihrerseits ein eigenes Interesse in diesem Zusammenhang zu haben scheinen, sich jedoch nicht, nicht einmal im eigenen Interesse, gegen das Neutralitätsgesetz einsetzen. Körting, Berlins ehemaliger Innensenator und mitverantwortlich für dieses Gesetz, meinte selbst, dass er der Entscheidung zur Einführug eines solchen Gesetzes nicht ein zweites Mal zustimmen würde. Auffällig an dem Gesetz: Es hat bislang keine Bestätigung dafür gegeben, dass der Schulfrieden durch diese Lehrerinnen hätte gestört werden können. Zahlreiche Beweise aus anderen Bundesländern zeigen das. Ganz im Gegenteil: Jede Form der Diversität im Schulbereich ist eine Bereicherung und ist zu begrüßen. Der Beutelsbacher Konsens fordert es sogar ein. In Zeiten des Lehrkräftemangels ist die Beibehaltung eines derartigen Gesetzes Unfug, Leichtsinn und kontraproduktiv. Jede Lehrkraft sollte willkommen geheißen werden, egal ob mit Rock oder Hose, offenem Haar, Zopf, Glatze oder Kopftuch. Es geht um Bildung. Der Berliner SPD, CDU, "AfD" und anderen Akteueren geht es jedoch um deren Ideologie der Ausgrenzung und der Spaltung der Gesellschaft in Zeiten, in denen ein Zusammenrücken sinnvoller ist. Deswegen muss das Neutralitätsgesetz weg. Es ist verfassungswidrig und frauenverachtend.
31.01.23
17:46