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Berlin

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt oftmals durch Nachbarn

Laut einer Berliner Fachstelle ist die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt weit verbreitet. In den letzten fünf Jahren erfolgten 730 Beratungen. Die Dunkelziffer sei höher.

16
09
2022
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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Immobilien © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Ein nicht deutsch klingender Name, das Tragen eines Kopftuches, die Hautfarbe – viele Menschen in Berlin erleben nicht nur bei der Wohnungssuche Diskriminierungen, sondern auch durch ihre Nachbarschaft. Bei fast einem Viertel aller Fälle in den vergangenen fünf Jahren sei das so gewesen, berichtete die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt „Fair mieten – Fair wohnen“ am Freitag.

Insgesamt seien rund 730 Beratungen seit Gründung Mitte 2017 erfolgt. Die Fachstelle geht von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele Betroffene keine Hilfe in Anspruch nähmen.

Dabei bedrohten Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt Menschen in „einer ganz existenziellen Daseinsfrage“, erklärte die Berliner Staatssekretärin für Vielfalt und Antidiskriminierung, Saraya Gomis. Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung unterstützt die Fachstelle mit 280 000 Euro jährlich. Für das kommende Jahr sei eine Erhöhung geplant, hieß es. Gomis geht davon aus, dass sich die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt durch die Energiekrise noch verschärft. „Ich sehe nicht, dass ihre Arbeit weniger wird“, sagte die Staatssekretärin anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Fachstelle.

„Diskriminierung am Wohnungsmarkt bleibt ein massives Problem“, meinte auch die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Statistische Erhebungen hätten ergeben, dass 35 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche Erfahrungen mit Diskriminierungen gemacht hätten.

Die Berliner Fachstelle hat einen Leitfaden erstellt, der helfen soll, solche Fälle zu vermeiden. Die Berater treten mit Vermietern in Kontakt, wenn sie um Hilfe gebeten werden. Das gilt auch für solche Fälle, wo Diskriminierung von anderen Nachbarn ausgeht. „Vermieter haben eine Schutz- und Fürsorgepflicht“, betonte eine Sprecherin. Sie müssten mietrechtliche Schritte einleiten, um Betroffene zu schützen. (dpa, iQ)