Bayern

Koalition gegen Opposition – Streit im NSU-Ausschuss geht weiter

Im NSU-Untersuchungsausschuss läuft es gerade alles andere als einvernehmlich – zwischen Opposition und Koalition knirscht es gewaltig. Muss am Ende der Verfassungsgerichtshof entscheiden?

20
07
2022
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NSU-Untersuchungsausschuss
Symbolbild: NSU-Opfer © Facebook, bearbeitet by iQ.

Der Streit zwischen Opposition und Koalition im NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags geht weiter: Nachdem CSU und Freie Wähler zuletzt mehrere Beweisanträge von Grünen, SPD und FDP im Ausschuss abgelehnt hatten, bestätigten sie dieses Nein am Mittwoch auch mit ihrer Mehrheit im Plenum. Beide Seiten warfen sich in der Debatte gegenseitig vor, die bislang gute Zusammenarbeit im Ausschuss aufgekündigt zu haben. Am Ende könnte der Streit sogar vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof landen.

Ziel des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ in die bayerische Neonazi-Szene aufzuklären. Die Neonazi-Terrorzelle, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin.

Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer drohenden Festnahme zu entgehen – erst damit flog der NSU auf. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer im Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Koalition blockiert Arbeit im NSU-Ausschuss

Mit dem nun endgültig abgelehnten Beweisantrag hatten Grüne, SPD und FDP einen umfassenden Bericht der Staatsregierung zum NSU-Komplex anfordern wollen. Ausschusschef Toni Schuberl (Grüne) warf der Koalition deshalb eine „massive Blockade“ vor – durch diese Konfrontation sei die konstruktive Arbeit im Ausschuss in Gefahr. Josef Schmid (CSU) dagegen verteidigte die Ablehnung des Antrags. Dieser sei juristisch viel zu unbestimmt und man müsse sich an den Untersuchungsauftrag halten. Dies wiederum ließ die Opposition nicht gelten: Es sei das gute Recht des Aussschusses, zu erfahren, was die Ministerien einst in Sachen NSU getan hätten, argumentierte Schuberl.

Über weitere Beweisanträge von Grünen, SPD und FDP zu einer Datenpanne beim Landeskriminalamt, die CSU und Freie Wähler zuletzt ebenfalls abgelehnt hatten, muss das Landtagsplenum im Herbst entscheiden. Sollte die Koalition bei ihrem Nein bleiben, könnte die Opposition, wie schon angedroht, den Verfassungsgerichtshof anrufen. (dpa, iQ)