Das Land Bremen hat die Al-Mustafa Gemeinschaft wegen ihrer Nähe zu der Terrororganisation Hisbollah verboten. Die Schura distanziert sich vom Verein und kündigt ihre Mitgliedschaft.
Das Bremer Innenressort hat die „Al-Mustafa Gemeinschaft“ verboten. Wie eine Sprecherin des Innensenators am Donnerstag mitteilte, stand der Verein der extremistischen Organisation „Hisbollah“ nahe. Die Al-Mustafa Gemeinschaft wurde demnach jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet. Durch das Verbot muss sie ihre Vereinsräume schließen. Außerdem dürfen Symbole des Vereins nicht mehr gezeigt werden. Auch die Jugendgruppe des Vereins, die sogenannte Pfadfindergruppe, sei verboten und das Vermögen des Vereins beschlagnahmt worden.
Die Al-Mustafa Gemeinschaft rufe zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen auf, hieß es vonseiten der Innenbehörde. Zudem habe die Hisbollah den Verein finanziell unterstützt. „Das Verbot dieses Vereins ist daher zwingend notwendig“, sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
In einer Pressemitteilung bezeichnet die Schura Bremen die Schließung als überraschend. Denn im Februar 2022 habe der Rechtsanwalt der Gemeinde ein Schreiben aus dem Bundesministerium des Innern erhalten, in dem der Gemeinde mitgeteilt wurde, dass „sich der Verdacht Teilorganisation der „Hisbollah“ zu sein, nicht erhärtet hat und das Verfahren daher vorerst eingestellt wurde“, erklärt die Schura. Die Al-Mustafa Gemeinschaft gilt als die größte schiitische Gemeinde Bremens. Langjährige Bestrebungen des Schura Vorstands und die vielen Gespräche mit dem Vorstand der Gemeinde finden mit dem Verbot ein abruptes Ende. „In den letzten Gesprächen mit dem Vorstand der Al-Mustafa Gemeinschaft wurden konkrete Schritte besprochen, um die Gemeindearbeit transparenter zu gestalten und einen Generationenwechsel im Vorstand einzuleiten“, so die Schura. Offen sei daher, wo die neue Heimat für die vielen Hundert schiitischen Musliminnen und Muslime zukünftig sein werde.
Die Schura betrachtet und bewertet Vereinsverbote von Religionsgemeinschaften deshalb sehr kritisch, „da die Ursachen eines Verbots hierdurch in der Regel nicht beseitigt, sondern in andere Lebens- bzw. Gesellschaftsbereiche verlagert werden“. Ob der ehemalige Vorstand der Al-Mustafa Gemeinschaft juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vorgehen werde, liege nun in ihrer Beurteilung und Verantwortung. Mit dem Verbot des Vereins sei jedoch die die Mitgliedschaft bei der Schura Bremen „mit sofortiger Wirkung erloschen“, so die Schura abschließend.
Ebenfalls am Donnerstag wurde in Nordrhein-Westfalen der Verein „Fatime Versammlung“ wegen ihrer Nähe zu der Terrororganisation Hisbollah verboten. Trotz des gleichen Hintergrundes hätten beide Fälle aber nichts miteinander zu tun, hieß es. „Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren, die getrennt voneinander geführt werden“, sagte eine Sprecherin des Bremer Innenressorts.