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Mainz

Gericht: Muslimischer Al-Nur-Kindergarten bleibt zu

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage gegen die Schließung des Kindergartens abgewiesen. Die Widerrufung der Betriebserlaubnis war rechtens.

26
01
2022
Al-Nur Kita-Schließung
Al-Nur Kindergarten in Mainz © Arab-Nil-Rhein Verein, bearbeitet by iQ.

Der muslimische Al-Nur-Kindergarten in Mainz bleibt geschlossen. Das Landessozialamt habe die Betriebserlaubnis zu Recht widerrufen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Das vom Trägerverein des Kindergartens nach dem Eilverfahren fortgeführte Hauptsacheverfahren blieb nun ebenfalls ohne Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte seine bereits im Eilverfahren getroffenen Ausführungen von 2019, wonach das Wohl der im Kindergarten betreuten Kinder gefährdet sei. Damals befand das OVG, der Trägerverein des Kindergartens habe nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen, „um einem Abgleiten der betreuten Kinder in eine religiös geprägte Parallelgesellschaft vorzubeugen“. Der Trägerverein habe im räumlichen Umfeld des Al-Nur-Kindergartens Personen auftreten lassen, die extremistische Auffassungen verträten.

Der „Arab Nil-Rhein Verein“ hatte 2008 die Erlaubnis für den Betrieb des Al-Nur-Kindergartens erhalten. Dabei wurde ihm die Auflage erteilt, die interkulturelle Erziehung durch regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten und Religionsgemeinschaften zu unterstützen und mit anderen Kindergärten zusammenzuarbeiten. Außerdem sei ein wissenschaftlicher Beirat zu errichten.

Im Februar 2019 widerrief das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) die Betriebserlaubnis. Es seien immer mehr Sachverhalte bekannt geworden, die zeigten, dass der Verein eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft und eine „erhebliche Nähe zu salafistischen Bewegungen“ habe.

Im Hauptsacheverfahren hatte das Verwaltungsgericht dann die Klage des Vereins zurückgewiesen. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Es bestünden „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils“. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Al-Faruqi sagt:
Eine Frage: Wird eigentlich Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft auch die Auflage erteilt, die interkulturelle Erziehung durch regelmäßige Kontakte mit anderen Kindergärten und Religionsgemeinschaften zu unterstützen und mit anderen Kindergärten zusammenzuarbeiten und einen wissenschaftlichen Beirat zu errichten??? Oder gilt diese Auflage nur für Muslime???
26.01.22
13:08
Timotheus sagt:
Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft brauchen erfreulicherweise keine besonderen Auflagen erteilt werden, weil sie keine enge Verbindungen oder erhebliche Nähe zu extremistischen Bewegungen und Bruderschaften mit Radikalismus-Einstellungen haben. Al Farouk sollte Verständnis mitbringen, auch wenn man in Arabien anderer Meinung ist.
26.01.22
23:25
Abdussamed sagt:
@ Timotheus:Zumindest bezüglich der katholischen Kirche ist der Bedarf an besonderen Auflagen angebrachter denn je, siehe aktuell bekannt gewordene Missbrauchsfälle... @Al-Faruqi: Eine sehr schöne Frage, jedoch ein generelles Problem, dass Muslimen gegenüber zweierlei Maß an den Tag gelegt wird....
27.01.22
20:00
Timotheus sagt:
@Abdussamed: Bitte unbedingt beachten. "Missbrauchsfälle in Koranschulen erschüttern die Türkei" (RND). "Missbrauchsfälle in indonesischen Kirchen und Koranschulen. Ein Eisbergphänomen?" (Domradio). "Bangladesch: Junger Mann bricht Schweigen über Missbrauch in Koranschulen" (Vatican News). Möchten Sie noch mehr davon erfahren?
29.01.22
21:03
IslamFrei sagt:
Liebe Sensoren, Vielen Dank für das Placement. Mein Surprise: meine islamkritischer Post wird bei Islamiq tatsächlich gepostet; Ihr Surprise,: Durchsottene Muslims loben dennoch 5 x am Tag ihren Allah, auch wenn sie keine Ahnung haben, weshalb und wofür. Besten Gruss, Islam Frei
11.03.22
23:43