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Sachsen

Gericht: Rechtsextremisten dürfen nicht auf Autobahn demonstrieren

Rechtsextremisten wollten auf der Autobahn gegen Migration demonstrieren. Die geplante Kundgebung wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht verboten.

30
10
2021
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Rechtsextremismus, Reichskriegsflaggen © shutterstock, bearbeitet by iQ
Rechtsextremismus, Reichskriegsflaggen © shutterstock, bearbeitet by iQ

Die rechtsextreme Partei Freie Sachsen darf an diesem Freitagabend nicht auf der Autobahn 4 gegen Migration demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte am Freitag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Görlitz, wie das Gericht mitteilte. 

Die Partei hatte eine Versammlung unter dem Motto „Sächsischer Grenzschutz: Endstation für Schleuser“ angemeldet. Als Ort wurde die „Autobahn 4 in Richtung Dresden, direkt auf der Höhe vom Hauptzollamt“ angegeben. Der Landkreis Görlitz untersagte die Demonstration und wurde dabei vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigt. Dagegen gingen die Freien Sachsen vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen vor – allerdings erfolglos.

Das Oberverwaltungsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Autobahn für die geplante Versammlung zumindest in einer Fahrtrichtigung vollständig gesperrt werden müsse. Eine aufnahmefähige Ausweichstrecke, die dem Reiseverkehr zum Ferienende und dem Pendlertag Freitag gerecht werde, sei nicht erkennbar. Eine Verlegung auf einen Autobahnparkplatz komme aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht.

In den vergangenen Tagen hatte der sächsische Verfassungsschutz vor Grenzpatrouillen Rechtsextremer an der deutsch-polnischen Grenze in Sachsen gewarnt. Akteure der Szene wie die Parteien Der Dritte Weg und die Freien Sachsen würden im Internet und vor allem in den sozialen Medien aufrufen, die Grenze vor illegal nach Deutschland einreisenden Migranten zu schützen. „Das Gewaltmonopol liegt aber beim Staat und nicht bei Verfassungsfeinden“, erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), am Donnerstag in Dresden. (dpa, iQ)