Das rechtskonservative „Egerkinger Komitee“ will sich nach eigener Darstellung der „Machtansprüche des politischen Islam“ erwehren. So wie 2009, als die SVP-nahe Organisation überraschend ihr Referendum für ein landesweites Minarettverbot durchbrachte. Nun also eine Neuauflage, die auf dem Volkszorn sowie auf entsprechenden kantonalen Verhüllungsverboten im Tessin (2013) und in Sankt Gallen (2018) aufsetzt. Es gelte, islamischen Extremismus zu stoppen und Freiheit und Gleichberechtigung zu verteidigen.
Knapp 40 Frauen tragen einen Nikab
Die Aussichten auf eine erneute Mehrheit stehen den Umfragen zufolge ziemlich gut – auch wenn der größte Teil der Medien und der Parteien in einer Art Aufklärungskampagne seit Monaten soziologische und politische Argumente gegen ein generelles Verbot liefern. Nicht zuletzt dieses: Landesweit tragen Erhebungen des Luzerner Zentrums für Religionsforschung zufolge überhaupt nur weniger als drei Dutzend Frauen einen Nikab. Zumeist seien es Konvertitinnen, die sich bewusst dafür entschieden.
Das Schweizer Parlament und der Religionsrat haben sich ebenso klar gegen die Abstimmungsvorlage positioniert wie die Regierung, der Bundesrat. Ein Randphänomen werde zum Staatsnotstand stilisiert und für Stimmungsmache missbraucht, so der Grundtenor. Und ohnehin fielen Bestimmungen über den öffentlichen Raum in die Zuständigkeit der Kantone.
EuGH: Verhüllungsverbot ist kein Verstoß gegen Menschenrechte
Regierung und Parlament haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der – so will es Schweizer Brauch – bei einem Nein beim Referendum quasi automatisch geltendes Recht wird. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass bei Identitätskontrollen das Gesicht zu zeigen ist, etwa in Behörden oder im Personenverkehr. Weigerungen führen zu Bußen oder Leistungsentzügen. Flankierende Maßnahmen sollen Frauenrechte stärken.
In mehreren europäischen Ländern gibt es bereits Burka-Verbote: Frankreich, Belgien, Österreich und Dänemark. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat darin bislang keinen Verstoß gegen Menschenrecht erkannt. (KNA/iQ)