Goethe-Universität Frankfurt

AIWG veröffentlicht Expertise zu islamischem Religionsunterricht

Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft an der Goethe-Universität hat am Montag ihre neue Expertise zum islamischen Religionsunterricht in Deutschland veröffentlicht.

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01
2021
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Islamunterricht, "Islamischer Unterricht"
Symbolbild: Schule, Unterricht © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) an der Goethe-Universität Frankfurt hat am Montag ihre neue Expertise zum islamischen Religionsunterricht in Deutschland veröffentlicht. Die Publikation „Islamischer Religionsunterricht in Deutschland: Qualität, Rahmenbedingungen, Umsetzung“ bietet einen Überblick zu Lehrinhalten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem nehmen die Autoren die konkrete Umsetzung des Schulfachs in ausgewählten Bundesländern in den Blick, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen.

60.000 Schüler besuchen islamischen Religionsunterricht

Religionsunterricht ist das einzige Fach, das im deutschen Grundgesetz verankert ist. Der Staat stehe in der Verantwortung, strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen und personelle Ressourcen bereitzustellen, damit Religionsunterricht in deutschen Klassenzimmern stattfinden könne. Trotzdem sollen muslimische Kinder bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit haben, an einem „bekenntnisorientierten“ Unterricht in ihrer Religion teilzunehmen. Aktuell nehmen 60.000 Schülerinnen und Schüler in Deutschland am islamischen Religionsunterricht beziehungsweise am islamkundlichen Unterricht teil. Das sei nur ein Bruchteil aller muslimischen Kinder und Jugendlichen an deutschen Schulen insgesamt, deren Anzahl auf 580.000 geschätzt wird.

Politische Aspekte bestimmen Debatte

Aus Sicht der Autoren dominieren demnach in den Diskussionen über den islamischen Religionsunterricht vor allem rechtliche und politische Aspekte: Welche islamischen Organisationen eignen sich als Gegenüber für den Staat? Wie hoch ist das Risiko, dass sich ausländische Einrichtungen in den Unterricht einmischen? Und welche Auswirkungen hätte es, wenn islamische Organisationen als Religionsgemeinschaften anerkannt würden?

Bei diesen Debatten sollen Aspekte zusammenkommen, die ebenso wichtig seien, oft zu kurz. Laut Autoren seien das: die Qualität des Unterrichts, die Ausbildung von Standards in der Lehrerausbildung, die fehlende empirische Unterrichtsforschung, der Auf- und Ausbau des islamischen Religionsunterrichts sowie die positiven Effekte, die Religionsunterricht – egal welcher Konfession oder Glaubensrichtung – für eine Gesellschaft haben kann.

Hürde für Einführung des islamischen Religionsunterrichts

Warum steht islamischer Religionsunterricht bislang nicht in den Lehrplänen aller 16 Bundesländer? Ein Grund dafür sei, dass die meisten Bundesländer aufgrund religionspolitischer Bedenken islamische Religionsgemeinschaften bislang nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt haben sollen. Deshalb gebe es in Deutschland keinen islamischen Religionsunterricht, für den eine einzelne islamische Religionsgemeinschaft verantwortlich sei.

Stattdessen werde entweder alternative Modelle praktiziert, in denen mehrere islamische Organisationen in übergreifenden Kommissionen, Beiräten oder über lokale Vertretern eingebunden sind. Dies sei zum Beispiel der Fall in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Oder die Bundesländer erteilen demnach eine in alleiniger staatlicher Verantwortung stehende Islamkunde, wie etwa in Bayern oder Schleswig-Holstein.

Beide Modelle sollen jedoch verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen: „Einerseits sieht das Grundgesetz keinen Religionsunterricht vor, der ohne anerkannte Religionsgemeinschaft erteilt wird. Andererseits ist die Gefahr hoch, dass der Staat durch die Erteilung eines Islamkundeunterrichts gegen seine Verpflichtung verstößt, religiös und weltanschaulich neutral zu sein“, sagt Dr. Jan Felix Engelhardt, Geschäftsführer an der AIWG und Mitautor der Expertise.