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NSU 2.0

69 rechtsextreme Drohschreiben in acht Bundesländern

Mittlerweile werden die Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ nahezu bundesweit verschickt. Ob es sich bei allen Drohungen um denselben Absender handelt, ist offen.

21
07
2020
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NSU 2.0 Drohschreiben - Rassistische Chats
Symbolbild: Netzkriminalität © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Serie der rechtsextremen Drohschreiben an Politikerinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens ist deutlich länger als bislang bekannt. Die Ermittler des hessischen Landeskriminalamts (LKA) hätten Informationen über 69 Drohschreiben, die mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versendet wurden, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag im Innenausschuss des hessischen Landtags in Wiesbaden. Diese richteten sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern. Neun Personen wohnten in Hessen.

Ermittlungsbehörden haben allen Drohschreiben geprüft

Von diesen neun Personen aus dem Land würden fünf durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamtes individuell betreut, erklärte der Innenminister. Bei den vier weiteren Personen handele es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Verschickt wurden die Schreiben nach Angaben Beuths fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse. Überwiegend sei der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare erfolgt.

Die Ermittlungsbehörden hätten bei allen Schreiben geprüft, ob die dort zum Teil verwendeten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen könnten, erklärte der Minister. Das sei bei einem Großteil der verwendeten Empfänger der Fall. Die Ermittlungen hätten auch ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.

Bisher habe ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang belegt werden können. Es lägen auch keine Hinweise auf weitere Abfragen betroffener Personen von hessischen Polizeirechnern in diesem Zusammenhang vor, sagte Beuth. Die hessischen Ermittlungsbehörden ständen im engen Austausch mit den Bundesländern und dem Bundeskriminalamt (BKA). Zudem sei bereits ein Rechtshilfeersuchen an mehrere Staaten gerichtet worden.

Innenminister hat Sonderermittler eingesetzt

Der Innenminister hat einen Sonderermittler eingesetzt, der sich mit weitreichenden Befugnissen federführend um die Aufklärung der Vorkommnisse kümmern soll. Hanspeter Mener soll eng mit dem neuen Landespolizeipräsidenten Roland Ullmann zusammenarbeiten, der erst vor wenigen Tagen sein Amt angetreten hat. Der bisherige Landespolizeipräsident Udo Münch musste seinen Hut nehmen, weil Informationen über die Datenabfragen von den Polizeicomputern erst mit Verzögerung die Ministeriumsspitze erreicht hatten.

Der Innenminister hatte nach Bekanntwerden einer neuen Abfrage von einem Polizeicomputer zu persönlichen Daten der Opfer gesagt, er schließe nicht mehr aus, dass es ein rechtes Netzwerk in der hessischen Polizei geben könnte. Im Innenausschuss sagte Beuth, es gebe jedoch bis heute keine Belege für ein solches Netzwerk. (dpa/iQ)