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Hessen

KRM kritisiert Entscheidung zu Islamunterricht

Das Land Hessen beendet die Kooperation mit der DITIB beim Islamunterricht. Der KRM kritisiert die Entscheidung als verfassungswidrig.

01
05
2020
0
Islamunterricht, "Islamischer Unterricht"
Symbolbild: Schule, Unterricht © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Landes Hessen, Islamunterricht in Zusammenarbeit mit dem DITIB-Landesverband Hessen ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr zu erteilen. Dieser Schritt werfe „die Bemühungen um die Gleichstellung der Muslime um viele Jahre zurück“, sagte Sprecher Burhan Kesici am Freitag in Berlin. Die Begründung des Ministeriums sei zudem nicht nachvollziehbar.

Am Dienstag hatte der hessische Kultusminister Alexander Lorz (CDU) erklärt, dass bestehende Zweifel an der Unabhängigkeit von DITIB vom türkischen Staat nicht hätten ausgeräumt werden können. Er habe die Entscheidung „nach eingehender Prüfung der von DITIB-Landesverband Hessen eingereichten Unterlagen und auf Basis aktualisierter gutachterlicher Einschätzungen getroffen“.

KRM: Vorgehen ist verfassungswidrig

Dieses Vorgehen sei „verfassungswidrig und inakzeptabel“, so der KRM. Die Strukturen der DITIB seien bereits 2013 bei der Einführung des Islamischen Religionsunterrichts bekannt gewesen. „Mithin wurden die jetzt monierten Punkte schon damals von Religionsverfassungsrechtlern begutachtet und nicht als Hindernis gewertet.“ Insofern verstoße die Aussetzung gegen das Grundrecht von Schülern auf bekenntnisorientierten Religionsunterricht.

Die vorgeschlagene Alternative eines Islamunterrichts unter staatlicher Aufsicht sei in keiner Weise verfassungskonform und bedeute einen erheblichen Rückschritt für die muslimische Präsenz in Hessen. Laut Lorz ist dieses Unterrichtsangebot – anders als Religionsunterricht – nicht bekenntnisorientiert und in alleiniger staatlicher Verantwortung ohne die Beteiligung von Religionsgemeinschaften organisiert.

Damit greife das Land jedoch inhaltlich in unzulässiger Weise in den Kernbereich der Religionsgemeinschaften ein. „Das Grundgesetz ist hier eindeutig formuliert: Religion ist Sache der Religionsgemeinschaften und der Staat hat sich aus diesem Bereich neutral zu verhalten. Genau das tut das Land Hessen jedoch in diesem Fall nicht“, heißt es in der Presseerklärung.

Verfassungskonformen Islamunterricht ermöglichen

Der KRM kündigte an, dass seine Mitglieder den Religionsunterricht in ihren Moscheegemeinden ausbauen würden, um Schülern einen „adäquaten Ersatz“ anzubieten.

Zudem sei der Koordinationsrat sicher, dass das Vorhaben des Landes Hessen einer richterlichen Überprüfung nicht standhalten werde. Deshalb unterstütze er eine juristische Klärung dieser Angelegenheit. Auch fordere er die Landesregierung auf, gemeinsam mit DITIB und anderen islamischen Religionsgemeinschaften in Hessen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. (KNA, iQ)